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Betreutes Wohnen zu Hause

Möchte eine pflegebedürftige Person gerne zuhause wohnen bleiben, kann man betreutes Wohnen privat organisieren. Ein Betreuer kommt je nach Bedarf ins Haus der Person und sieht nach dem Rechten. Oft sind das Fachkräfte aus der Ambulanten Pflege, die genau wissen, was sie zu tun haben. Sie können bei der Grundpflege helfen und Handreichungen vornehmen. Damit ist den pflegeedürftigen Personen oft schon sehr geholfen, wenn die Bedürftigkeit nicht sehr stark ist. Auch eine Haushaltshilfe aus Polen kann bei entsprechender Qualifikation eine große Entlastung sein. Die Qualifizierung ist jeweils im Vorfeld zu klären, ebenso die Finanzierung der eingesetzten Pflegekraft.

Allein oder mit anderen?

Betreutes Wohnen hat auch privat viele Gesichter. So können sich Senioren, die sich gut verstehen, in einer Wohngemeinschaft zusammenschließen und sich gegenseitig unterstützen. Das hat zum Einen den positiven Aspekt, dass soziale Kontakte gepflegt werden, die Senioren aber weitestgehend eigenständig bleiben, da sie sich gegenseitig helfen. So muss nur hin und wieder ein Betreuer eingesetzt werden, was auch für das Selbstbewusstsein einer pflegebedürftigen Person vorteilhaft ist. Wenn dies allerdings nicht möglich ist, sollte Betreutes Wohnen privat so angenehm wie möglich gestaltet werden. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass die pflegebedürftige Person aktivierend gepflegt wird. Das bedeutet dass man die Fähigkeiten der beeinträchtigten Person so gut und so lange wie möglich erhält und nach Möglichkeit andere Fähigkeiten wieder aktiviert. Das gilt für Senioren ebenso wie für behinderte Menschen, die im Betreuten Wohnen leben.

Ambulante Betreuung zu Hause

Das Ambulant Betreute Wohnen bietet Ihnen den Komfort, in einer eigenen Wohnung möglichst selbst bestimmt zu leben und gleichzeitig im Notfall unkompliziert und schnell versorgt zu sein. Es gibt unterschiedliche Konzepte zum Ambulant Betreuten Wohnen, die von verschiedenen Trägern angeboten werden. Altersgerechte Wohnungen können in „normalen“ Wohngegenden eingebettet sein; anderswo sind es ganze Wohnanlagen, die auf die Bedürfnisse im Alter ausgerichtete sind. Träger sind Wohnungsbaugesellschaften, Baugenossenschaften oder Wohlfahrtsverbände wie Diakonie oder Caritas. Bei Ihrer Gemeindeverwaltung können Sie Informationen über weitere Adressen im Bereich Ambulantes Betreutes Wohnen erfragen.

Die Wohnung kann ganz nach dem eigenen Geschmack mit den Ihnen vertrauten eigenen Möbelstücken eingerichtet werden; das gibt Ihnen das Gefühl, zu Hause zu sein. Oft sind auch Menschen mit gleichen Interessen und Bedürfnissen in der Nähe zu finden.

Ambulant Betreutes Wohnen kann viele Gesichter haben

Sie können beim Ambulant Betreuten Wohnen je nach Anbieter und den Vereinbarungen, die Sie vorab mit ihm treffen, die unterschiedlichsten Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Beratung, Information, die Vermittlung von Hilfsdiensten sowie die Notrufeinrichtung gehören in der Regel zur so genannten Grundbetreuung. Zusätzlich können Sie Reinigungsdienste, Einkaufshilfen oder Pflegedienste in Anspruch nehmen. Auch gehören Essen auf Rädern, diverse Reparaturdienste, sonstige hauswirtschaftliche Unterstützung und Fahr- und Begleitdienste zu den Wahlleistungen. Angebote zur Freizeitgestaltung und kulturelle Veranstaltungen sollten nicht fehlen. Betreuung rund um die Uhr kann im Bedarfsfall gewährt werden. Hier sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Pflegedienst Ihrer Wahl aussuchen können und nicht den Dienst Ihres Trägers annehmen müssen. Es gibt auch Anlagen des Betreuten Wohnens, die über einen Nachtdienst oder eine angeschlossene Pflegestation verfügen. Sich vorab ausführlich über die einzelnen Leistungen und Angebote zu informieren und die Anbieter miteinander zu vergleichen, lohnt sich in jedem Fall.

Welche Kosten entstehen durch Ambulant Betreutes Wohnen?

Die Höhe der Wohnungsmiete sollte dem örtlichen Mietspiegel angepasst sein. Besonders aufwändige behindertengerechte Wohnungsausstattungen oder von allen Bewohnern genutzte Gemeinschaftsräume können Zusatzkosten verursachen.

Zusätzlich zur Wohnungsmiete entstehen Kosten für das Grundpaket zum Betreuten Wohnen. Diese können, je nach Komfort der Wohnanlage, zwischen 100EUR und 400EUR liegen. Alle anderen Wahlleistungen müssen Sie extra abzurechnen.

Auch für das Betreute Wohnen stehen Ihnen bei geringer Rente Fördermöglichkeiten zu. Das Wohnungsamt stellt Wohngeld zur Verfügung, das sich nach Einkommen und Miethöhe richtet. Ebenso kann die so genannte bedarfsorientierte Grundsicherung bei den entsprechenden Ämtern der Kommunen beantragt werden.

Betreut in der eigenen Wohnung

Häufig bemühen sich die Angehörigen darum, die Betreuung des Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen, um ihm ein betreutes Wohnen zu Hause zu ermöglichen. Allerdings stoßen sie dabei schnell an ihre Grenzen. Ein pflegebedürftiger Mensch kann nicht allein gelassen werden. 24 Stunden am Tag muss jemand in erreichbarer Nähe sein. Eine Betreuung rund um die Uhr erfordert viel Zeit, ein gutes Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt fachliche Qualifikationen, damit die Pflege optimal durchgeführt werden kann. Auch wenn das Verhältnis zwischen den Beteiligten vor der Pflegebedürftigkeit gut war, kann sich das durch die ständige Überforderung schnell ändern. Eine gute Alternative ist die Anstellung einer polnischen Haushaltshilfe, die in diesem Fall für die Betreuung des alten Menschen sorgt.

Seit 2004 ist die Beschäftigung von Altenbetreuerinnen aus Polen in der Europäischen Union legal erlaubt. Jeder, der ein Zimmer zum Schlafen zur Verfügung hat, kann eine Haushaltshilfe aus Polen engagieren. Arbeitsagenturen, die auf die Vermittlung der gut ausgebildeten Frauen spezialisiert sind, beschäftigen die Haushaltshilfen und entsenden sie in die Haushalte von Pflegebedürftigen. Durch die ständige Anwesenheit ist ein betreutes Wohnen zu Hause auch bei schweren Pflegefällen oder dementen Personen möglich. Die Haushaltshilfe übernimmt alle anfallenden Hausarbeiten, kümmert sich um den Einkauf und unterstützt den Pflegebedürftigen in allen Belangen. Für die Angehörigen und den Betroffenen ist die Anwesenheit einer anderen Person, die auch nachts erreichbar ist, eine große Erleichterung. So ist sichergestellt, dass alles Notwendige für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter veranlasst wurde.

Geeignete Wohnung für die Pflege

Eine Voraussetzung für betreutes Wohnen zu Hause ist eine behindertengerechte Wohnung. Auch mit dem Rollstuhl oder Rollator muss der Zugang zu allen Räumen gewährleistet sein. Zu enge Türrahmen, Türschwellen oder schmale Flure sind für Rollstühle nicht passierbar. Vor allem das Bad muss eine umfassende hygienische Betreuung ermöglichen. Eine ebenerdige Duschwanne, ein Toilettensitz, der auch vom Rollstuhl aus erreicht werden kann und Waschbecken, die nicht zu hoch angebracht sind, gehören zur Grundausstattung für ein behindertengerechtes Bad. Entweder muss die so Wohnung umgebaut werden, dass in ihr betreutes Wohnen für Behinderte möglich ist, oder der Umzug in eine Senioren Residenz oder eine speziell für alte Menschen geeignete Wohnung ist eine Alternative. Wichtig ist nur, dass eine optimale Betreuung gewährleistet ist, damit der alte Mensch seinen Lebensabend in einer angenehmen Atmosphäre verbringen kann.

Haushaltshilfen aus Polen

Haushaltshilfen aus Polen können seit 2004 in Deutschland legal beschäftigt werden. Es handelt es sich dabei meist um Frauen, die aus dem pflegerischen Bereich kommen und für die Aufgabe bestens vorbereitet sind. Speziell für betreutes Wohnen zuhause sind sie gut ausgebildet und wissen um die Bedürfnisse und Nöte eines pflegebedürftigen Menschen. Sie ziehen für die Zeit der Pflege mit in die Wohnung des Senioren und betreuen ihn rund um die Uhr. Die Angehörigen können so sicher sein, dass der ältere Mensch jederzeit gut versorgt wird. Diese Gewissheit ist sehr entlastend und verhindert die Notwendigkeit, eine Senioren Residenz oder andere Pflegemöglichkeit zu suchen.

Betreuung rund um die Uhr

Da die Pflegekraft die ganze Zeit mit in der Wohnung lebt, braucht sie ein eigenes Zimmer für ihre Privatsphäre und in dem sie nachts schlafen kann. Die Wohnung muss also über genügend Platz verfügen. Außerdem muss sie barrierefrei sein, das heißt, dass sie auch mit Rollstuhl oder Rollator jederzeit zugänglich ist. Zu enge Türöffnungen, schmale Flure und viele Treppen machen ein betreutes Wohnen zuhause sehr schwierig. Unter Umständen müssen verschiedene Umbaumaßnahmen erfolgen. Vor allem ein behindertengerechtes Bad ist dringend erforderlich. Die hygienische Versorgung kann sonst kaum zufriedenstellend durchgeführt werden. Eine ebenerdige Dusche, die auch mit dem Rollstuhl befahrbar ist und in der auch noch genügend Platz für das Pflegepersonal ist, gehört zu den wichtigsten Einrichtungen. Der Toilettensitz und der Waschtisch dürfen nicht zu hoch angebracht sein, damit ein Umsetzen oder das Waschen allein möglich ist.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist betreutes Wohnen daheim problemlos möglich. Die Kosten für den notwendigen Umbau können zwar beträchtlich sein, doch besteht die Möglichkeit, über die Krankenkasse Zuschüsse zu erhalten. Die Ausgaben für die Pflegekraft aus Polen sind meist deutlich niedriger als die Kosten, die für ein Pflegeheim aufzubringen sind.

Trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen

Einen alten Baum verpflanzt man nicht. Dieser Gedanke sollte auch bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit nicht in den Hintergrund gerückt werden. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, eine weitere Statistik zu erwähnen, welche vom Gfk Marktforschungsinstitut erhoben wurde und laut welcher 49,50 % aller Deutschen im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu Hause wohnen möchten. Da stellt sich die Frage: Warum eigentlich nicht? Die Möglichkeiten zur Betreuung zu Hause bestehen heutzutage problemlos, wobei unterschiedliche Lösungen gewählt werden können.

Die Betreuung in den eigenen vier Wänden wäre beispielsweise durch Familienangehörige möglich. Zu diesen braucht kein Vertrauen aufgebaut werden, da es bereits vorhanden ist. Ferner herrscht ein liebevolles Verhältnis untereinander. Allerdings wären gerade einmal 48,70% der Deutschen bereit, die Pflege durch einen Angehörigen in Anspruch zu nehmen. 54,10% würden sich hingegen die Betreuung durch eine entsprechende Fachkraft wünschen. Kein Wunder, denn viele Senioren haben Angst, ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Darüber hinaus sind auch nicht alle Angehörigen dazu in der Lage, die Pflege zu übernehmen, da beispielsweise eine eigene Familie umsorgt werden muss oder aber berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Betreuung durch eine Pflegekraft in den eigenen vier Wänden

Pflegekräfte können die Betreuung zu Hause ganz unterschiedlich und den Bedürfnissen entsprechend durchführen. Ein ambulanter Pflegedienst käme etwa in Frage, wenn die Pflegebedürftigkeit nur eine geringe Unterstützung verlangt und große Teile des Alltages weiterhin selbstständig durchgeführt werden können. Anders sieht es hingegen aus, wenn eine Ganztags-Betreuung notwendig wird. In diesem Fall empfiehlt sich die 24 Stunden Pflege, welche meist durch polnische Pflegekräfte durchgeführt wird. Hierbei wohnen die Pflegerinnen oder Pfleger im Haushalt des Betroffenen und sind somit ganztags anwesend. Alle drei Monate erfolgt ein Wechsel der Fachkraft, damit auch diese zu ihrer Familie kann.

Die Haushaltshilfe aus Polen ist in der Regel aber keine ganzheitliche Lösung. Sie kümmert sich meist um die grundpflegerischen Tätigkeiten, den Haushalt, die Mahlzeiten sowie um die Freizeit, die Einkäufe oder die Begleitung. Ferner wirkt sie motivierend auf den Pflegebedürftigen ein und übernimmt auch die anfallen Tätigkeiten im Bereich der Körperhygiene. Nicht übernommen werden medizinischen Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Gabe von Medikamenten. Hierfür ist ein zusätzlicher ambulanter Pflegedienst angeraten, der über entsprechende Berechtigungen verfügt.

Vorteile der Betreuung zu Hause

Die Vorteile der Betreuung zu Hause liegen dennoch klar auf der Hand, auch wenn einige Aufgaben nicht übernommen werden dürfen. Denn dank der Pflege in den eigenen vier Wänden ist kein Umzug in eine neue Wohnform notwendig. Der Pflegebedürftige kann also weiterhin in seinem gewohnten Umfeld wohnen und muss keinerlei Einschränkungen in Kauf nehmen. Ferner bleibt der Betroffene weitestgehend selbstständig, jedenfalls insofern, wie es der Gesundheitszustand zulässt.

Fazit: Altenbetreuung zu Hause

Wer möchte nicht gerne seinen Lebensabend im gewohnten Umfeld und in den eigenen vier Wänden verbringen. Wenn aber das Alltagsleben nicht mehr aus eigener Kraft gemeistert werden kann und Pflegebedürftigkeit hinzukommt, müssen Alternativen in Betracht gezogen werden. Nicht jeder möchte den eigenen Angehörigen zur Last fallen und nicht jeder benötigt die Dienste einer ausgebildeten Altenpflegerin. Für die Betreuung alter Menschen zu Hause setzen sich immer mehr Altenbetreuer durch, die aus dem osteuropäischen Raum kommen und eine deutliche Entlastung bei den Pflegekosten bieten.

Insbesondere aus der 24 Stunden Altenbetreuung sind Betreuer und Betreuerinnen aus Osteuropa nicht mehr wegzudenken. Durch die in ihren Heimatländern oft sehr hohe Arbeitslosigkeit und das sehr geringe Lohnniveau sind sie oft die einzig bezahlbare Alternative in diesem speziellen Pflegekonzept. Neben geringen Lohnkosten bringen die zumeist weiblichen Betreuungskräfte aber noch andere Vorzüge mit. Da die Familie gerade im osteuropäischen Raum einen deutlich höheren Stellenwert hat und vor allem älteren Menschen sehr viel mehr Achtung entgegengebracht wird, zeichnen sich die osteuropäischen Arbeitskräfte vor allem durch eine große Herzlichkeit und einen sehr liebevollen Umgang mit den zu Betreuenden aus.

Worauf bei osteuropäischen Pflegekräften geachtet werden sollte.

Wer mit Betreuerinnen aus dem osteuropäischen Raum arbeiten möchte, sollte berücksichtigen, dass die Altenbetreuer/Altenbetreuerinnen keine Tätigkeiten ausüben dürfen, für die eine Fachausbildung zur Pflegekraft erforderlich ist. Daher ist es unter Umständen sinnvoll, ergänzend einen Pflegedienst einzusetzen. Für die vertragliche Ausgestaltung mit einer osteuropäischen Pflegekraft gibt es mehrere Alternativen. Eine Möglichkeit ist die selbständig tätige Betreuerin, die als unabhängiger Unternehmer auftritt und gegen Rechnung tätig wird. Eine weitere Alternative ist die Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis. Die letzte und meist interessanteste Möglichkeit ist die Entsendung einer Arbeitskraft durch einen ausländischen Auftraggeber. Bei allen Optionen gilt es im Vorfeld einiges zu bedenken.

Selbständig tätige Altenbetreuer und -Betreuerinnen werden derzeit durch die deutschen Behörden in den meisten Fällen als Scheinselbständige eingestuft. An dieser Einschätzung ändert sich meist auch dann nichts, wenn die Person nach wenigen Wochen ausgetauscht wird. Damit besteht die Gefahr, dass die Betreuerin nachträglich als Angestellte eingestuft wird, so dass hohe Sozialversicherungsabgaben nachentrichtet werden müssen.

Rechtlich ohne derartiges Risiko ist natürlich das feste Beschäftigungsverhältnis. Dies bedeutet aber auch, dass das Arbeitsverhältnis den in Deutschland gültigen Urlaubs-, Arbeitszeit-, Tarif- und Kündigungsbestimmungen entsprechen muss. Zusätzlich zum Lohn muss der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsausgaben getragen werden und bei Krankheit der Betreuerin kommen zusätzlich Lohnfortzahlungsverpflichtungen hinzu. In den meisten Fällen muss für die korrekte Verwaltung des Arbeitsverhältnisses ein Steuerberater hinzugezogen werden und diese Kosten werden derzeit weder von Kranken- noch Pflegekassen übernommen.

Die Entsendung

In den meisten Fällen wird für die vertragliche Ausgestaltung die Entsendung gewählt. Der Vertragspartner ist hierbei ein osteuropäischer Arbeitgeber, der eine seine Mitarbeiterin in den deutschen Haushalt entsendet. Der entscheidende Vorteil hierbei ist, dass die Mitarbeiterin durch den osteuropäischen Arbeitgeber nach dem dort üblichen Lohnniveau bezahlt wird. Alle Sozialabgaben und auch das Kostenrisiko im Krankheitsfall trägt allein der ausländische Arbeitgeber, so dass die Entsendung meist die günstigste Alternative darstellt. Nachteil bei dieser Regelung ist jedoch, dass der Betreuerin keine direkten Anweisungen erteilt werden können. Diese ist nur ihrem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden.

Die Vermittlung zwischen Auftraggeber und ausländischem Arbeitgeber erfolgt meist durch eine deutsche Agentur, die auch als Ansprechpartner bei Fragen und Problem dient. Dabei sollte beachtet werden, dass der Arbeitgeber der Agentur ein s. g. A1-Dokument vorgelegt hat, mit dem bestätigt wird, dass Sozialversicherungsleistungen im Heimatland korrekt abgeführt werden. Ohne ein solches Dokument besteht die Gefahr, dass Arbeitskräfte illegal entsendet werden. Geeignete Vermittlungsagenturen lassen sich leicht über das Internet finden.

Die 24 Stunden Pflege

Was diese Pflegeform immer beliebter macht, ist der Umstand, dass die Betreuerin im Haushalt der zu betreuenden Person lebt, so dass formal rund um die Uhr ein Ansprechpartner vorhanden ist. Natürlich bedeutet dies nicht, dass die Betreuerin tatsächlich rund um die Uhr arbeitet. Wie für jede andere Arbeitskraft auch gelten selbstverständlich auch für die Pflegeform gesetzlich geregelte Arbeits- und Pausenzeiten.

Dadurch, dass die Pflegehilfe aber im Haushalt lebt, ist zumindest so gut wie immer jemand verfügbar, der im Notfall die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Für die zu betreuende Person bedeutet die im Haushalt lebende Person eine zusätzliche Sicherheit und für die Angehörigen eine starke Entlastung. Dank der 24 Stunden Pflege kann die Unterbringungen in einem Pflegeheim wenn nicht erspart, so doch wenigstens langfristig hinausgeschoben werden.


Gabriele Dreher

Ich habe lange Zeit in Altenpflegeeinrichtungen gearbeitet und versuche, verschiedene Aspekte meiner Arbeit kritisch zu beurteilen, ohne die Voreingenommenheit, die das Urteil so vieler langjähriger Fachleute im Gesundheitswesen trübt. Meine Ansichten sind meine eigenen. Alle konstruktiven Rückmeldungen und Meinungen sind erwünscht.


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