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Wohnen im Alter

In einer Gesellschaft, in der die Menschen immer älter werden, spielt nicht nur die Frage nach geeigneten Betreuungsmöglichkeiten, sondern auch die Frage nach den passenden Wohnformen im Alter eine entscheidende Rolle. Während die Menschen vor noch gar nicht allzu langer Zeit nur die Wahl zwischen einem weiteren Verbleiben in der angestammten Wohnung, dem Umzug in eine andere Mietwohnung oder in ein Alters- und Pflegeheim hatten, fällt die Wahl heute zunehmend schwer. Gerade in den letzten Jahren sind zahlreiche neue Wohnformen im Alter entstanden, die nicht nur Seniorengerechtes Wohnen, sondern auch ein Höchstmaß an Betreuung bei weitgehender Wahrung der persönlichen Freiheit ermöglichen.

Altersgerechte Wohnformen

Wer sich für einen Verbleib in der eigenen Wohnung entscheidet, sollte immer bedenken, dass es mit zunehmendem Alter deutlich schwerer fallen kann, die Treppen zu steigen, die Hausarbeit zu erledigen oder die Einkäufe zu tätigen. Auch hier gibt es jedoch wirksame Hilfe, die sich keineswegs auf die stundenweise Betreuung oder eine Haushaltshilfe beschränken muss. Auch ambulante Pflegedienste, die im Bedarfsfall rund um die Uhr zum Einsatz kommen, ermöglichen dem älteren Menschen ein Verbleiben in der bisherigen Umgebung. Dies ist insbesondere deshalb sehr wertvoll, weil viele ältere Menschen eine gute Anbindung an die Nachbarschaft mit zahlreichen Kontakten besitzen, auf die bei Bedarf immer wieder zurückgegriffen werden kann.

Unabhängig davon, wie die konkrete Situation aussieht, sollte sich jede Person möglichst frühzeitig Gedanken über das Wohnen im Alter machen und dabei auch die verschiedenen Beratungs- und Hilfsangebote der staatlichen oder kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen beziehungsweise der Kranken- und Pflegekassen in Anspruch nehmen.

Stationäre Einrichtungen

Insbesondere dann, wenn die Gesundheit nachlässt und körperliche oder geistige Gebrechen es nicht mehr erlauben, allein zu leben, sollte über die Unterbringung in einer stationären Einrichtung nachgedacht werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je nachdem, ob der Schwerpunkt auf das Wohnen im Alter oder auf die Pflege gelegt werden soll, kommt entweder ein Alters- oder ein Pflegeheim infrage. Auch wenn diese Einrichtungen zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen, gibt es doch einige wichtige Unterschiede, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Einrichtung in jedem Falle Berücksichtigung finden müssen.

Altenheim / Altersheim / Seniorenheim

Obwohl ein Altenheim, ein Altersheim oder ein Seniorenheim in erster Linie altengerechtes Wohnen ermöglichen soll, spielt auch die Pflege eine wichtige Rolle. So muss in jedem Falle gewährleistet sein, dass alle Personen, die dies wünschen und bei denen es dringend erforderlich ist, jederzeit auf die Dienste geeigneter Pflegefachkräfte zurückgreifen können. Aus diesem Grunde wird ein Altersheim oftmals auch mit einem Pflegeheim kombiniert. In diesem Falle wird von einem Alters- und Pflegeheim gesprochen.

Ein Altersheim könnte sich sowohl in städtischer als auch in gemeinnütziger oder in privater Trägerschaft befinden. Auch die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen wie die Caritas oder die Diakonie verfügen über zahlreiche Altersheime, die keinesfalls nur denjenigen Personen offen stehen, die auch der entsprechenden Glaubensgemeinschaft angehören. Jeder ältere Mensch, der dies möchte, könnte bei Bedarf in einer kirchlichen Einrichtung für seniorengerechtes Wohnen untergebracht werden. Die Teilnahme an den Gottesdiensten oder anderen religiös geprägten Veranstaltungen ist grundsätzlich freiwillig, wird jedoch gerade von älteren Menschen, die sich in verstärktem Maße die Frage nach dem Sinn des Lebens und des Sterbens stellen, immer wieder gern wahrgenommen.

Trotz der Tatsache, dass sich die Qualität der Unterbringung in den Altersheimen in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, gibt es auch heute noch zahlreiche Vorurteile gegen altengerechtes Wohnen. Oftmals wird das Altenheim völlig zu Unrecht im Zusammenhang mit solchen Begriffen wie Abschieben oder Verwahrlosen genannt. Hier ist in nächster Zeit noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Fast alle Bewohner, die dies wünschen können in einem Einzelzimmer untergebracht werden und haben trotzdem engen Kontakt zu ihren Mitbewohnern. Diese Mischung aus Nähe und Distanz wird von den alten Menschen oftmals sehr angenehm empfunden und stellt deshalb nicht selten die Idealform für das Wohnen im Alter dar.

Pflegeheim / Altenpflegeheim

Obwohl das Pflegeheim einige Gemeinsamkeiten mit dem Altenheim aufweist, unterscheidet es sich doch in vielen Punkten. Dabei wäre in erster Linie die Tatsache zu nennen, dass in einem Pflegeheim nicht nur alte Menschen, sondern auch jüngere Menschen untergebracht werden können, die aufgrund einer schweren körperlichen Behinderung, eines Unfalls oder wegen einer geistig-seelischen Behinderung eine dauerhafte und professionelle Betreuung benötigen. Trotzdem sind die meisten Bewohner eines Pflegeheimes über 70 oder sogar über 80 Jahre alt.

In jedem Falle muss eine fachkundige Betreuung und Pflege rund um die Uhr gewährleistet sein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens die Hälfte der Personen, welche die dauerhafte Betreuung in einem Pflegeheim übernehmen, ausgebildete Fachkräfte sein müssen. Während der Nachtwache muss mindestens eine examinierte Fachkraft anwesend sein. Ähnlich wie bei den Altenheimen gibt es auch bei den Pflegeheimen unterschiedliche Träger, die von staatlichen Wohnfahrtsorganisationen bis hin zu kirchlichen Einrichtungen reichen können. Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes, welcher zu den teuersten Wohnformen im Alter gehört, erfolgt in erster Linie durch die Pflegekassen und die Träger der Sozialhilfe. Nur dann, wenn das Einkommen der Kinder oder anderer naher Angehöriger sehr hoch ist, können sie teilweise zur Finanzierung der Heimkosten herangezogen werden. In jedem Falle müsste das Sozialamt die Kosten vorstrecken und würde später die Angehörigen benachrichtigen. Nähere Einzelheiten dazu teilen die örtlichen Sozialämter, die Pflegekassen oder die Beratungsstellen der staatlichen und kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen auf Anfrage gern mit.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine Sonderform für seniorengerechtes Wohnen, welche sich in erster Linie dadurch auszeichnet, dass sie zeitlich begrenzt ist und für höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr von den örtlichen Pflegekassen finanziert wird. Die Gesamtkosten dürfen dabei nicht höher als 1550 Euro sein. Für die Kurzzeitpflege in einer stationären oder teilstationären Einrichtung kann es verschiedene Gründe geben, die von einer vorübergehenden Verhinderung der pflegenden Angehörigen bis hin zu einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person reichen können.

Tagespflege

Seniorengerechtes Wohnen könnte auch bedeuten, dass eine Person, die sich noch teilweise, aber nicht mehr gänzlich selbst behelfen kann, in einer Einrichtung der Tagespflege untergebracht wird, dort am laufenden Programm teilnimmt und am Abend wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehrt. Altengerechtes Wohnen in dieser Form hat zahlreiche nicht zu unterschätzende Vorteile. So hat die betreffende Person einerseits gute Kontakte zu anderen pflegebedürftigen Personen, wird aber andererseits auch nicht aus ihrer angestammten Umgebung gerissen. Eine regelmäßige Tagespflege kann deshalb ganz entscheidend dazu beitragen, Isolation und Vereinsamung abzubauen, neue Kontakte zu knüpfen und dadurch auch wieder neue Freude am Leben zu finden. Die wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Tagespflege ist die Einordnung in eine Pflegestufe, welche grundsätzlich immer durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgen muss. Auch bei der Tagespflege kommt es entscheidend darauf an, die richtige Einrichtung zu finden, in der sich der alte Mensch wohl fühlt und wo er auch gern hingeht.

Die richtige Entscheidung finden

Die Entscheidung, einen älteren oder pflegebedürftigen Angehörigen nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall in ein Altenheim, ein Pflegeheim oder eine andere Einrichtung für altersgerechtes Wohnen zu bringen, fällt in der Regel nicht leicht. Viel zu oft schwingt dabei noch die Sorge mit, der alte Mensch könnte in der ungewohnten Umgebung nicht optimal betreut werden, keinen Anschluss finden, sich nicht wohl fühlen und schließlich vereinsamen. Aus diesem Grunde wird solch eine Entscheidung meistens so lange hinausgeschoben, bis sie unumgänglich ist und dann innerhalb von wenigen Tagen oder gar Stunden getroffen werden muss. Soweit müsste es jedoch nicht kommen, wenn rechtzeitig die richtigen Maßnahmen getroffen und bei Bedarf auch Erkundigungen zu den verschiedenen Einrichtungen für altersgerechtes Wohnen eingeholt werden. Sofern dies noch möglich ist, sollten die pflegebedürftigen Personen unbedingt in die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Form für altengerechtes Wohnen mit einbezogen werden.

Service Wohnen

Service Wohnen ist ein weit gefasster Begriff. Es könnte sich sowohl auf eine betreute Wohngemeinschaft als auch auf altengerechtes Wohnen beziehen. Vielen Personen, die sich für das Service Wohnen interessieren, kommt es in erster Linie darauf an, Wohnformen im Alter zu finden, bei denen die betreffenden Personen weitestgehend selbstständig leben und dennoch auf umfangreiche Hilfs- und Serviceangebote zurückgreifen können. Die bekanntesten Formen des Service Wohnens sind das betreute Wohnen, die Seniorenresidenz und die Seniorenwohnungen.

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist seniorengerechtes Wohnen, welches sowohl eine vollwertige Wohnung als auch eine professionelle Betreuung einschließt. Um in einer Wohnanlage wohnen zu können, in der betreutes Wohnen angeboten wird, muss nicht zwangsläufig ein ausgeprägter Hilfebedarf besteht. Aus diesem Grunde wird betreutes Wohnen oder seniorengerechtes Wohnen auch von Personen in Anspruch genommen, die großen Wert auf einen abgeschlossenen Wohnbereich legen und gleichzeitig die Serviceangebote der Einrichtung nutzen möchten. Viele Grundleistungen sind bereits im Preis enthalten. Oftmals werden auch noch weitere Angebote wie zum Beispiel bestimmte Sicherheitsdienstleistungen oder Freizeitveranstaltungen, unterbreitet. Diese Angebote können, müssen aber nicht zwangsläufig von jedem Bewohner der Einrichtung genutzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass sich das betreute Wohnen weitgehend bewährt hat, wird es auch zur Rehabilitation von jüngeren Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen oder nach einer Suchtbehandlung genutzt. Ziel des betreuten Wohnens ist es dabei immer, die betreffenden Personen wieder an ein normales Leben in einer eigenen Wohnung und einen geregelten Tagesablauf zu gewöhnen und ihnen schließlich den Weg zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Seniorenresidenz

Seniorenresidenzen sind besondere Formen für altersgerechtes Wohnen, die sich vor allem durch einen gehobenen Lebensstandard und einen umfassenden Komfort auszeichnen. Wer sich für diese Wohnformen im Alter interessiert, sollte sich in erster Linie darüber im Klaren sein, dass die Preise dafür zum Teil deutlich über den Preisen liegen können, welche für andere Wohnformen im Alter üblich sind. Alle Senioren verfügen über eigene Appartements, die nicht nur seniorengerecht, sondern auch vollkommen barrierefrei eingerichtet sind. Darüber hinaus haben die Bewohner Gelegenheit, verschiedene Betreuungs- und Pflegedienstleistungen des Hauses in Anspruch zu nehmen. Oftmals verfügen die Seniorenresidenzen auch über eigene Schwimmbäder, Gymnastikräume, Clubräume oder Cafés.

Zur Finanzierung dieser Wohnformen im Alter werden in erster Linie die monatlichen Einkünfte der Senioren herangezogen. Außerdem können von der zuständigen Pflegekasse verschiedene Geld- oder Sachdienstleistungen gewährt werden. Viele Seniorenresidenzen befinden sich in privater Trägerschaft. In jedem Falle sollten sich alle Personen, die sich für altersgerechtes Wohnen in einer Seniorenresidenz interessieren, ausführlich informieren und nicht nur ein persönliches Gespräch vor Ort führen, sondern auch die Räumlichkeiten besichtigen. Erst dann sollte eine Entscheidung getroffen werden.

Seniorenwohnungen

Seniorenwohnungen gibt es in unterschiedlichen Größen und Preislagen. Sie können sich sowohl in einer separaten Wohnanlage als auch inmitten von anderen Wohnungen befinden. Allen Seniorenwohnungen ist gemeinsam, dass sie räumlich so gestaltet sind, dass ein barrierefreies Wohnen möglich wird. Oftmals werden in unmittelbarer Nähe der Seniorenwohnungen auch verschiedene Pflegedienstleistungen angeboten. Dabei wäre es jedoch wichtig zu wissen, dass diese Pflegedienstleistungen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn eine Pflegestufe vorhanden ist. Das Vorhandensein einer Pflegestufe ist jedoch nicht Bedingung für die Unterbringung in einer Seniorenwohnung. Seniorenwohnungen können auch von Personen bezogen werden, die noch völlig gesund sind, sich jedoch rechtzeitig auf das Alter vorbereiten und die entsprechenden Kontakte in ihrer unmittelbaren Umgebung knüpfen wollen.

Alternative Wohnkonzepte

Neben den klassischen Wohnformen im Alter sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Wohnformen entstanden, die sich teilweise noch in der Erprobung befinden, teilweise aber auch schon beachtliche Erfolge bei der Integration älterer Menschen in die Gesellschaft erzielen konnte. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Senioren WGs und die Generationshäuser, welche in nahezu allen kleineren oder größeren Städten existieren und dort auch unter dem Namen Mehrgenerationenhäuser bekannt geworden sind.

Senioren WG

Der Gedanke an eine Wohngemeinschaft findet nicht nur bei jüngeren, sondern auch bei älteren Menschen zunehmend Anhänger. Dies hat verschiedene Gründe. Viele Menschen möchten im Alter nicht allein sein, weitestgehend selbstständig leben, niemandem zur Last fallen und trotzdem das Leben mit gleichaltrigen Personen genießen, die sich bei Bedarf gegenseitig helfen können.

Grundsätzlich unterscheidet sich die WG von älteren Menschen in einigen wesentlichen Punkten von einer WG für jüngere Menschen. So werden die Senioren in der Regel großen Wert auf einen abgeschlossenen Raum legen, der ganz allein ihnen gehört. Aus diesem Grunde kommen oftmals keine Wohnungen, sondern nur Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser für die Gründung einer Senioren WG in Betracht. Hier ist ausreichend Platz vorhanden, um neben den verschiedenen Wohneinheiten auch noch ein gemeinsames Ess-, Aufenthalts- und/oder Clubzimmer einzurichten.

Auch dann, wenn mehrere Personen regelmäßige Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen, stellt die Gründung einer Senioren WG in der Regel kein Problem dar. In diesem Falle kann sie sogar mit staatlichen Mitteln, welche durch die Pflegekassen bereitgestellt werden, gefördert werden.

Generationenhaus

Generationenhäuser gibt es in zahlreichen Städten und Gemeinden. So unterschiedlich die Konzepte dafür auch sein mögen – allen Generationenhäusern ist gemeinsam, dass sie das Zusammenleben von Jung und Alt in einer Form ermöglichen sollen, die dem Gedanken der Großfamilie sehr nahe kommen. Insbesondere die ältere Generation, die noch viel stärker an das Leben in der Gemeinschaft und in der Familie gewöhnt war, nimmt die Generationenhäuser dankbar an. Einige Generationenhäuser beschränken sich lediglich darauf, bestimmte Freizeitangebote für die jüngere und die ältere Generation zu unterbreiten, andere Generationenhäuser wollen auch das Wohnen unter einem Dach fördern. In der Praxis könnte dies dann so aussehen, dass die älteren Personen den Kindern Geschichten erzählen, gemeinsam mit ihnen basteln und ihnen später bei den Hausaufgaben helfen. Die jüngere Generation könnte für die älteren Menschen einkaufen gehen, sie zu einem Spaziergang einladen oder im Haushalt tatkräftig zur Hand gehen. Oftmals werden in den Generationenhäusern gemeinsame Mahlzeiten angeboten, die es auch fremden Personen ermöglichen, einmal ganz unverbindlich vorbeizuschauen und sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen, mit den Bewohnern oder den Besuchern des Generationenhauses ins Gespräch zu kommen und dabei vielleicht sogar eine neue Aufgabe oder einen neuen Sinn in ihrem Leben zu finden.

Zuhause wohnen

Für viele Menschen bedeutet Wohnen im Alter, dass sie weiterhin zuhause in ihren eigenen vier Wänden bleiben möchten. Damit dieser Wunsch jedoch später nicht zur Falle wird, sollten einige grundlegende Dinge beachtet werden. Altersgerechtes Wohnen, seniorengerechtes Wohnen oder altengerechtes Wohnen muss auch zuhause gewissen Mindeststandards entsprechen und sowohl die körperliche als auch die geistige Leistungsfähigkeit in ausreichendem Maße berücksichtigen. Darüber hinaus sollte auch niemand vergessen, dass sich der Gesundheitszustand der Senioren entweder ganz plötzlich oder schrittweise verschlechtern kann. Aus diesem Grunde reicht die bisherige Ausstattung einer Wohnung oftmals nicht aus, um auch im höheren Lebensalter allein und ohne fremde Hilfe dort zu leben.

Insbesondere dann, wenn eine Person stark körperbehindert und vielleicht sogar auf den Rollstuhl angewiesen ist, wäre es unabdingbar, die Wohnung mit einem barrierefreien Zugang auszustatten.

Ein weiterer Punkt, der oftmals stark unterschätzt wird, ist das Wohnumfeld. Oftmals wohnen nicht nur alte, sondern auch zahlreiche jüngere Leute in der unmittelbaren Umgebung. Diese Personen sind meistens berufstätig und haben vor allem tagsüber nur wenig Zeit, sich um die älteren Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung zu kümmern.

Das gleiche Problem stellt sich auch bei den nahen Angehörigen. Selbst dann, wenn sie in der gleichen Stadt, im gleichen Stadtteil oder sogar in der gleichen Straße wie die Senioren wohnen, gibt es noch lange keine Garantie, dass sie auch genügend Zeit mit den Senioren verbringen können. Wer also viel Wert auf persönliche Kontakte in der näheren Umgebung legt, sollte nur dann in der angestammten Wohnung verbleiben, wenn diese Kontakte auch in einem ausreichenden Maße gegeben sind. Ansonsten wäre es besser, sich rechtzeitig Gedanken über alternative Wohnformen im Alter oder den Umzug in ein Alters- und Pflegeheim zu machen.

Barrierefreies Wohnen & Bauen

Seniorengerechtes Wohnen schließt in der Regel barrierefreies Wohnen mit ein. Aus diesem Grunde sprechen die Experten erst dann über altengerechtes Wohnen, wenn die gesamte Wohnung für alle Personen, unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, zu jeder Tag- und Nachtzeit ohne fremde Hilfe zugänglich ist. Andernfalls sind unbedingt Nachbesserungen erforderlich.

Die Grundvoraussetzung, um überhaupt vom barrierefreien Wohnen reden zu können, ist die Erreichbarkeit der Wohnung auf ebener Erde oder über den Fahrstuhl.

Selbst dann, wenn nur wenige Treppen zu bewältigen sind, könnte dies nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für stark gehbehinderte oder anderweitig motorisch eingeschränkte Personen zu unüberwindbaren Hindernissen führen. Schon eine einzige Treppe kann hier zu viel sein. Sofern es die häusliche Situation zulässt, könnte auch über den Einbau eines Treppenliftes, einer Rolltreppe oder einer speziellen Einfahrt für Rollstuhlfahrer nachgedacht werden. In der Wohnung sollten sich ausreichend Halte- und Stützgriffe befinden.

Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, kann barrierefreies Bauen auch vom Staat gefördert werden. Hierfür gibt es zahlreiche Förderprogramme vom Bund, den Ländern und den Gemeinden, die entscheidend dazu beitragen können, die Wohnung so umzubauen, dass altengerechtes Wohnen in den eigenen vier Wänden problemlos möglich wird. Sind die Voraussetzungen für die Einordnung in eine Pflegestufe gegeben, können die Pflegekassen den barrierefreien Umbau der Wohnung mit verschiedenen sach- oder geldwerten Leistungen fördern.

Behindertengerechtes Bad

Für alle Menschen, unabhängig davon, ob sie alt, behindert oder völlig gesund sind, ist es von elementarer Bedeutung, dass sie sich in ihrem Bad frei und uneingeschränkt bewegen können.

Alle Handgriffe, die sie dort ausführen möchten, sollten problemlos möglich sein und alle Gegenstände, die sie im Bad benötigen, sollten jederzeit ohne fremde Hilfe erreichbar sein.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, müsste das Bad behindertengerecht umgebaut werden. Dazu müssen verschiedene Sicherheitsgriffe, Wand-Stütz-Griffe und Einstiegshilfen für die Badewanne angebracht werden. Rollstuhlfahrer, die regelmäßig duschen möchten, benötigen einen bodengleichen Zugang zur Duschkabine. Alternativ dazu könnte auch über den Einbau eines Waschbeckens, welches im Sitzen erreichbar ist, nachgedacht werden.

Smart Home

Smart Home steht für intelligentes Wohnen und die Vernetzung des Wohnbereiches durch verschiedene technische Verfahren. Auf diese Weise wird es möglich, technische Geräte durch den Einsatz einer Fern- oder Lichtsteuerung ein- und auszuschalten und bei Bedarf auch entsprechend zu überwachen. Gerade für ältere Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, stellt Smart Home eine hervorragende Möglichkeit dar, ihre eigenen Geräte selbstständig zu bedienen, ohne dabei jedes Mal den Ein- oder Ausschalter bedienen zu müssen.

Betreuung & Pflege zu Hause

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Zahl der ambulanten Pflegedienste in den letzten Jahren deutlich erhöht hat und die Pflegeversicherung bei Bedarf die entsprechenden Leistungen gewährt, ist es heute deutlich einfacher geworden, eine professionelle Pflege in den eigenen vier Wänden zu organisieren. Dies hat eine ganze Reihe von Vorteilen. So können die pflegebedürftigen Menschen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und von ihren Angehörigen, Freunden oder Bekannten uneingeschränkt besucht und zusätzlich betreut werden. Bevor jedoch eine endgültige Entscheidung für eine Pflege zuhause getroffen wird, sollten sich alle beteiligten Personen genau informieren, sich bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes viel Zeit lassen und eine ausführliche Beratung durch die Kranken- und Pflegekassen in Anspruch nehmen.

Altenpflege zu Hause

Oftmals entscheiden sich die Angehörigen einer pflegebedürftigen Person dazu, die nötige Pflege ganz oder teilweise selbst zu übernehmen. Obwohl dieses Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen ist, sollten hier einige wesentliche Dinge bedacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Angehörigen keine ausgebildeten Pflegekräfte sind und bisher noch keine Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt haben. Andernfalls könnte es sehr schnell passieren, dass sie im Laufe der Pflege vor Situationen gestellt werden, die sie nicht nur körperlich, sondern auch geistig-seelisch überfordern. Ein Burnout oder eine andere ernsthafte Erkrankung ist dann nicht selten die Folge. Aus diesem Grunde sollten sich die Angehörigen nicht scheuen, bei kleineren oder größeren Problemen mit der Pflege professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus wäre es auch sinnvoll, sich in regelmäßigen Abständen mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen und vielleicht sogar eine Selbsthilfegrupe zu besuchen.

Nicht vergessen werden sollte außerdem, dass es während der Pflege nicht nur zu ernsthaften Meinungsverschiedenheiten zwischen der pflegenden und der pflegebedürftigen Person kommen kann, sondern auch, dass ungelöste Konflikte aus der Vergangenheit, die das Verhältnis vielleicht schon seit Jahren oder Jahrzehnten belasten, wieder verstärkt hervorbrechen können.

Ambulante Pflege / Pflegedienst

Bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes ist es in jedem Falle sichergestellt, dass die Pflegekräfte über eine professionelle Ausbildung oder zumindest über eine ausreichende Schulung verfügen, um die pflegebedürftigen Person gezielt betreuen und dabei auch den nötigen Abstand bewahren zu können. Nicht nur die staatlichen, sondern auch zahlreiche kirchliche oder private Wohlfahrtsorganisationen verfügen über eigene Pflegedienste. Obwohl sich die einzelnen Angebote nur unwesentlich voneinander unterscheiden, kann es gerade für konfessionell gebundene Menschen sehr sinnvoll sein, die Betreuung durch einen Pflegedienst der Caritas beziehungsweise der Diakonie in Anspruch zu nehmen. Diese Hilfsorganisationen betonen jedoch ausdrücklich, dass ihre Dienste nicht

nur den Angehörigen ihrer eigenen Religion, sondern allen Personen, die dies wünschen, offen stehen.

Die Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst geschieht in dem Umfang, wie er durch die jeweilige Pflegestufe festgelegt ist. Für die Einordnung in eine Pflegestufe ist grundsätzlich immer der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig.

Ein entsprechender Antrag müsste vom Hausarzt oder dem Krankenhaus, wo sich die pflegebedürfte Person zuletzt in Behandlung befand, gestellt werden. Er wird anschließend geprüft und sofort bearbeitet. Dabei wird sich der Medizinische Dienst auch ein Bild von der konkreten Situation vor Ort machen müssen. Hierbei wäre es sehr wichtig, die Situation so zu schildern wie sie tatsächlich ist und keinesfalls irgendetwas zu beschönigen. Dies hilft weder dem Pflegebedürftigen, noch den Angehörigen. Aus diesem Grunde sollte auch ein Pflegetagebuch geführt werden, in welches alle Tätigkeiten eingetragen werden, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Pflege stehen. Dieses Pflegetagebuch sollte dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgelegt werden. Er wird es zur Entscheidungsfindung über die Einordnung in eine Pflegestufe heranziehen. Erst dann, wenn die Einstufung in eine der drei Pflegestufen erfolgt ist, kann ein ambulanter Pflegedienst mit der dauerhaften oder vorübergehenden Pflege beauftragt werden.

Haushaltshilfe

Wohnen im Alter könnte auch bedeuten, dauerhaft in den eigenen vier Wänden zu verbleiben und dort eine Haushaltshilfe für die stunden- oder tageweise Betreuung zu engagieren. Solch eine Haushaltshilfe könnte entweder privat beschäftigt und entlohnt oder durch die zuständige Krankenkasse finanziert werden. Im letztgenannten Fall müssten allerdings die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn die betreffende Person aus dem Krankenhaus entlassen wurde und sich zuhause noch nicht selbst behelfen kann oder wenn sie vorübergehend pflegebedürftig wird. Nähere Einzelheiten dazu teilen die Krankenkassen auf Anfrage mit.

24 Stunden Pflege & Polnische Pflegekräfte

Die Betreuung einer pflegebedürftigen Person kann nicht nur durch die Angehörigen oder einen professionellen ambulanten Pflegedienst, sondern auch durch ausländische Betreuungskräfte erfolgen. Auf Grund der europaweit geltenden Regelungen für die Berufsausübung stammen diese Kräfte normalerweise aus Europa, speziell aus Osteuropa, da in dieser Region Arbeitslosigkeit und extrem geringe Löhne oft noch an der Tagesordnung sind und die Bürger daher darauf angewiesen sind, außerhalb ihres eigenen Landes Geld zu verdienen. In der Regel sind es Frauen, die einer Tätigkeit in der Altenpflege nachgehen.

Möchte man mit einer solchen osteuropäischen Betreuerin arbeiten, bieten sich drei Möglichkeiten an: Eine selbständige Haushaltsdienstleisterin, eine entsendete Arbeitskraft oder eine festangestellt Beschäftigte. Jede dieser Möglichkeiten hat ihre spezifischen Vorzüge, aber auch Mankos.

Generell ist zu sagen, dass selbständig tätige Haushaltsdienstleisterinnen von deutschen Behörden nicht gerne gesehen sind. Obwohl de facto das Betreuungs- und Pflegesystem in Deutschland ohne ausländische Kräfte nicht funktionieren würde, wird es seit Langem aufgeschoben, die rechtliche Situation selbständiger Betreuungskräfte gesetzlich klarzustellen. So gerät die 24-Stunden-Pflege manchmal in Verruf, da sie sich in dieser Hinsicht in einer rechtlichen Grauzone befindet. So lange sich diesbezüglich die Gesetzeslage nicht ändert, ist es bedenklich, eine selbständige Haushaltsdienstleisterin zu wählen. Auch wenn die Dienstleisterinnen nach einigen Wochen oder Monaten wechseln und stets unterschiedliche Auftraggeber nacheinander haben – ein Merkmal, das klar für eine Selbständigkeit spricht -, wird diese Art der Tätigkeit regelmäßig als Scheinselbständigkeit ausgelegt. In diesem Fall kann es passieren, dass die Betreuerin nachträglich als Angestellte eingestuft wird und hohe Summen z.B. für die Sozialversicherungen nachgezahlt werden müssen.

Die Möglichkeit der Festanstellung ist was das betrifft risikofrei, jedoch darf man hierbei nicht vergessen, dass man Arbeitgeber mit allen Pflichten wird. Es müssen Urlaubs-, Arbeitszeit- und Kündigungsregelungen getroffen werden, Lohnfortzahlung während Urlaubs- und Krankheitszeiten ist erforderlich, in der Regel muss ein Steuerberater hinzugezogen werden. Diese Möglichkeit ist daher die organisatorisch aufwändigste und die teuerste der drei Varianten. Die Kosten werden nicht von Kranken- und Pflegekassen übernommen.

Daher entscheiden sich viele Betroffene für die Möglichkeit der Entsendung. Dabei entsendet ein osteuropäischer Arbeitgeber eine bei ihm fest angestellte Kraft in den deutschen Haushalt und weist seine Angestellte an, dort für ihn tätig zu sein. Der deutsche Auftraggeber erhält monatliche Rechnungen vom ausländischen Arbeitgeber. Die Ausgaben hierfür sind auf Grund des wesentlich niedrigeren osteuropäischen Lohnniveaus geringer, als wenn man die Betreuerin selbst fest einstellt. Wichtig ist, dass der deutsche Auftraggeber der entsendeten Arbeitskraft keine direkten Anweisungen erteilen darf. Denn die Arbeitskraft ist nicht bei ihm, sondern bei der ausländischen Firma angestellt. Der Arbeitgeber teilt seiner Arbeitskraft mit, welche Tätigkeiten in dem entsprechenden Haushalt auszuführen sind.

Die Entsendung ist in der EU gesetzlich geregelt. Das ausländische Unternehmen bezahlt in seiner Heimat die Sozialabgaben für seine Arbeitskraft. Belegt wird dies durch das so genannte A1-Dokument, das er von den dortigen Behörden nach Prüfung der ordnungsgemäßen Abführung der sozialen Abgaben erhält.

Die Vermittlung erfolgt in der Regel durch eine deutsche Agentur, die dem Auftraggeber auch bei Problemen oder Fragen beratend und vermittelnd zur Seite steht. Es sollte nur mit Agenturen zusammenarbeitet werden, die von dem ausländischen Arbeitgeber das A1-Dokument vorlegen lassen. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeitskraft legal nach Deutschland entsendet wird.

Egal für welche Form man sich entscheidet: Es gilt zu beachten, dass die Haushaltsdienstleisterin nicht überwiegend grundpflegerische und keine Tätigkeiten, für die eine Ausbildung als Pflege-Fachkraft erforderlich ist, ausführen darf. Zum Einen würde sonst (bei Festangestellten und Entsendeten) ein Tariflohn gelten. Zum Anderen dürfen bestimmte pflegerische Tätigkeiten in Deutschland nur von Fachkräften (zum Beispiel ausgebildeten Krankenschwestern) durchgeführt werden. Oft ist es daher ratsam, parallel einen Pflegedienst zu beschäftigen.

Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass die Betreuerinnen nicht wirklich rund um die Uhr arbeiten. Da sie mit im Haushalt wohnen und somit fast immer anwesend sind, ist der Begriff der 24-Stunden-Pflege entstanden. Natürlich brauchen auch sie ihre Pausen und Auszeiten und nicht zuletzt gelten für Angestellte und Entsende die deutschen Arbeitszeitregelungen. Idealerweise steht der Osteuropäerin ein eigenes Zimmer zur Verfügung.

Insgesamt ist zu sagen, dass eine osteuropäische Betreuungskraft eine hervorragende Art sein kann, um das Betreuungsproblem zu lösen. Soll der Pflegebedürftige nicht in ein Heim, ist dies oft aus zeitlichen und finanziellen Gründen die einzig verbleibende Möglichkeit. Auch wenn die 24-Stunden-Betreuung für den Pflegebedürftigen, die Familie und die Betreuerin sicher nicht einfach ist, ist die Betreuerin fast immer eine große Hilfe und Erleichterung für alle Beteiligten. Und wenn alle rechtlichen und menschlichen Aspekte beachtet werden, spricht nichts gegen diese Form der 24-Stunden-Betreuung.

Wer Interesse an einer solchen Betreuung hat, sollte sich mit einer erfahrenen Vermittlungsagentur in Verbindung setzen und sich beraten lassen. Diese Agenturen findet man am einfachsten im Internet, wo die Agenturen sich und ihre Arbeit auf ihren Webseiten vorstellen, so dass man schon vorab einen Eindruck gewinnen kann. Ist man nach der Beratung davon überzeugt, dies angehen zu wollen, übernimmt die Agentur den Großteil der Organisation. Meist ist auch eine kurzfristige Vermittlung möglich, so dass die Betreuungssituation schnell gelöst werden kann.

Nachbarschaftshilfe

Auch wenn es inzwischen viele Formen der professionellen und teilprofessionellen Hilfe im Alter gibt, ist die altbewährte Nachbarschaftshilfe nicht zu unterschätzen. Sie stellt nach wie vor eine hervorragende Möglichkeit dar, um trotz zunehmenden Alters in den eigenen vier Wänden zu verbleiben und dabei auf die Hilfe anderer Menschen zurückgreifen können. Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob die Nachbarschaftshilfe von den Kindern, den Enkelkindern oder den Wohnnachbarn geleistet wird.

Essen auf Rädern

Obwohl das Essen auf Rädern grundsätzlich allen Personen offen steht, die dies wünschen, ist es in erster Linie für Menschen gedacht, die sich nicht mehr selbst behelfen können und die mit der Zubereitung einer eigenen Mahlzeit überfordert wären. Essen auf Rädern wird von verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen angeboten und könnte bei Bedarf auch am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen ausgeliefert werden. Es beschränkt sich keineswegs auf eine warme Hauptmahlzeit, sondern könnte auch durch verschiedene Zusätze, ein Dessert, einen Kaffee oder ein Stück Kuchen ergänzt werden. Alle diesbezüglichen Wünsche sollten der Organisation, die mit der Lieferung des Essens auf Rädern beauftragt wird, rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Preise für das Essen auf Rädern sind so gestaltet, dass es für Jedermann erschwinglich ist. Sozial schwache Personen könnten bei Bedarf einen Zuschuss erhalten.

Sofern es der Gesundheitszustand erfordert, könnte auch vegetarische, lactosefreie oder salzarme Kost geliefert werden. Auch die Bedürfnisse von Diabetikern, die grundsätzlich immer eine spezielle Diät einhalten müssen, werden bei dem Essen auf Rädern ausreichend berücksichtigt. Da die Einordnung in eine Pflegestufe keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Essens auf Rädern ist, wird diese Möglichkeit sehr gern von Personen wahrgenommen, die zwar einen gewissen Hilfsbedarf haben, aber noch nicht die Bedingungen erfüllen, welche erforderlich sind, um in die Pflegestufe I, II oder III eingeordnet zu werden.

Kosten und Rechtliches

Nicht nur das Wohnen im Alter, sondern auch die passende Pflege ist sehr teuer. Obwohl diese Tatsache allgemein bekannt ist, bekommen sie viele Personen erst dann zu spüren, wenn entweder sie selbst oder nahe Angehörige ganz konkrete Hilfe benötigen.

Spätestens seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahre 1995 ist es nicht mehr erforderlich, die Kosten für die Pflege allein zu tragen. Der Staat leistet hier wertvolle Unterstützung. Im Laufe der Jahre wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ständig verbessert und dem steigenden Bedarf angepasst. Trotzdem darf nicht verschwiegen werden, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nach wie vor erhebliche Lücken aufweist, die nur durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung in einem ausreichenden Maße geschlossen werden können.

Aufgrund dieser Tatsache sind fast alle großen deutschen Versicherungsgesellschaften dazu übergegangen, eine Pflegetagegeld- und/oder eine Pflegekostenversicherung anzubieten, welche die gesetzliche Pflegeversicherung zwar nicht ersetzen, aber in einer sinnvollen Art und Weise ergänzen kann.

Die Leistungsumfänge dieser Versicherungen unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Unabhängig davon gilt der Grundsatz, dass die Pflegetagegeldversicherung immer ein fest stehendes Tagegeld gewährt, welche sowohl auf die Pflegestufe als auch auf den tatsächlichen Bedarf abgestimmt werden kann. Die Pflegekostenversicherung kann sich direkt an den Kosten für eine ambulante oder stationäre Pflege beteiligen. Hierfür kämen sowohl Geld- als auch Sachleistungen infrage.

Pflegestufe

Alle Personen, die sowohl Hilfe im Alltag als auch Hilfe bei der Grundpflege benötigen, können in eine

der drei Pflegestufen eingeordnet werden. Die Voraussetzungen sind vom Gesetzgeber eindeutig geregelt. Aus diesem Grunde kann selbst in besonderen Einzelfällen nicht davon abgewichen werden. Alle Personen, die der Pflegestufe I zugeordnet werden, haben einen erheblichen Pflegebedarf und benötigen durchschnittlich 90 Minuten Hilfe am Tag, wovon mindestens die Hälfte, also 45 Minuten, auf die Grundpflege entfallen müssen. Oftmals können die betreffenden Menschen noch in den eigenen vier Wänden verbleiben, benötigen jedoch die tatkräftige Unterstützung ihrer Angehörigen oder eines ambulanten Pflegedienstes.

In die Pflegestufe II werden nur Personen eingeordnet, die jeden Tag eine mindestens dreistündige Unterstützung im Haushalt und bei der Grundpflege benötigen. In der Pflegestufe II besteht schwerer Pflegebedarf, der sich zu wenigstens zwei Dritteln auf die Grundpflege beziehen muss. Die Erteilung der Pflegestufe III setzt schwersten Pflegebedarf voraus, der nicht nur am Tag, sondern auch in der Nacht gegeben sein muss. Der minimale Zeitaufwand für die gesamte Pflege müsste fünf Stunden, der Grundpflegebedarf vier Stunden betragen. Eine Pflegestufe kann grundsätzlich allen Personen zuerkannt werden, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie ist nicht an ein bestimmtes Mindest- oder Höchstalter gebunden. Die Pflegestufe könnte bei Bedarf jederzeit erhöht oder verringert werden. Sind die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit nicht mehr gegeben, wird die Pflegestufe wieder aufgehoben.

Selbst dann, wenn der gesamte Pflegebedarf unverändert zu sein scheint, ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen verpflichtet, sich regelmäßig ein Bild von der Situation vor Ort zu machen. Erfolgt die Pflege durch nichtprofessionelle Angehörige, muss er außerdem sicher stellen, dass die pflegebedürftige Person einen qualifizierte Betreuung und Pflege erhält. Dies könnte im Zweifelsfalle so weit gehen, dass die Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst angeordnet wird. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob und in welchem Grad ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen der pflegenden und der pflegebedürftigen Person besteht.

Pflegegeld

Je nachdem, in welche Pflegestufe eine Person eingeordnet worden ist und wer die Pflege durchführt, ist das Pflegegeld gestaffelt. In der Pflegestufe I werden bei einer Pflege durch die Angehörigen im Durchschnitt 235 Euro gezahlt, in der Pflegestufe II erhöht sich dieser Betrag auf 440 Euro und in der Pflegestufe III auf 700 Euro. Diese Beträge werden von Zeit zu Zeit überprüft und bei Bedarf von der Bundesregierung und den gesetzgebenden Organen angepasst.

Für eine Privatperson, welche die Pflege bei einem wöchentlichen Pflegebedarf von mindestens 14 Stunden vollständig übernimmt, könnten bei Bedarf die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Pflegeperson höchstens 30 Stunden pro Woche berufstätig ist.

Wird ein ambulanter Pflegedienst mit der Betreuung der pflegebedürftigen Person beauftragt, rechnet der Pflegedienst direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Er erhält in der Pflegestufe I 450 Euro pro Monat, in der Pflegestufe II 1100 Euro und in der Pflegestufe III 1550 Euro.

Bei einer teilstationären Pflege werden in der Pflegestufe I 450 Euro gezahlt, in der Pflegestufe II 1100 Euro, in der Pflegestufe III 1550 Euro. Erfolgt die Pflege vollstationär gibt es in der Pflegestufe I 675 Euro, in der Pflegestufe II 1650 Euro und in der Pflegestufe III 2325 Euro.

In besonderen schweren Fällen wie zum Beispiel dem Endstadium einer Krebserkrankung, könnten die angegebenen Beträge bei Bedarf auch noch erhöht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung erfolgt.

Pflegeberatung

Seit dem 1. Januar 2009 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung. Dieser Anspruch betrifft grundsätzlich alle Personen, die entweder selbst betroffen sind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen in ihrer Familie haben. Insbesondere dann, wenn der Pflegefall sehr plötzlich eintritt, stellt dies alle betroffenen Personen vor eine ganze Reihe von Herausforderungen.

Damit sie über alle Möglichkeiten informiert werden und wirklich eine objektive Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können, sollten sie den Beratungstermin unbedingt wahrnehmen. Ein konkretes Angebot für eine Pflegeberatung müsste spätestens 2 Wochen, nachdem der Antrag auf die Einordnung in eine Pflegestufe bei der Krankenkasse eingegangen ist, vorliegen.

Für die korrekte Einhaltung dieses Zeitplanes ist die Pflegekasse verantwortlich. Sie könnte bei Bedarf auch einen Beratungsgutschein für eine Pflegeberatung eigener Wahl ausstellen.

Alle Beraterinnen und Berater in den Pflegestützpunkten müssen ausreichend qualifiziert sein und eine umfassende Ausbildung zum Pflegeberater oder zur Pflegeberaterin durchlaufen haben. Nur dann sind sie berechtigt, eine staatlich anerkannte Pflegeberatung durchzuführen. Auf Wunsch kommen die Pflegeberater auch zu den betroffenen Personen und ihren Angehörigen nach Hause. Die Pflegestützpunkte können nicht nur wichtige Hilfestellungen bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes oder bei der Suche nach einem Heimplatz bieten, sondern informieren auch über alle Fragen rund um das Thema Pflege, halten verschiedene Antragsformulare bereit und geben konkrete Unterstützung in jeder Lebenslage. Diese Unterstützung bezieht sich auch auf das Wohnen im Alter beziehungsweise die Auswahl geeigneter Wohnformen im Alter.

Verhinderungspflege

Eine Verhinderungspflege könnte immer dann in Kraft treten, wenn eine Person, die ihre Angehörigen selbst pflegt, vorübergehend erkrankt oder in den Urlaub geht. Eine Verhinderungspflege ist auf höchstens vier Wochen pro Jahr beschränkt und darf nicht mehr als 1550 Euro kosten.

Wer als Angehöriger einen privaten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung mit der Verhinderungspflege beauftragen möchte, muss die Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten regelmäßig durchführen. Andernfalls ist leider keine Verhinderungspflege möglich. Die Verhinderungspflege könnte sowohl tage- als auch stundenweise erfolgen. Dabei wäre es wichtig zu wissen, dass immer dann, wenn die tägliche Pflege weniger als 8 Stunden in Anspruch nimmt, keine Anrechnung auf die jährliche Höchstdauer von 28 Tagen erfolgt. Ist die Pflegeersatzkraft bis zum 2. Grad mit der zu pflegenden Person verwandt oder verschwägert, erhält sie rund 235 Euro in Pflegestufe I, 440 Euro in Pflegestufe II und 700 Euro in Pflegestufe III. Dies entspricht dem Satz, welcher auch bei einer regulären Pflege durch die Angehörigen gezahlt wird.

Pflegeheimkosten

Ein Pflegeheimplatz ist teuer. Aufgrund der Tatsache, dass er im Durchschnitt 3400 Euro kostet, stellen sich viele Angehörigen die Frage, wie dieser Platz bezahlt werden soll und ob sie in irgendeiner Form zur Finanzierung der Kosten herangezogen werden können.

Grundsätzlich muss hierzu gesagt werden, dass die pflegebedürftige Person erst einmal verpflichtet ist,

nicht nur ihr gesamtes Einkommen, sondern auch ihr Vermögen für den Pflegeheimplatz einzusetzen. Hinzu kommt noch das Pflegegeld der Pflegestufe I, II oder III. Reicht dies immer noch nicht aus, muss der örtliche Träger der Sozialhilfe und der Grundsicherung für den Restbetrag aufkommen. Ist dies geschehen, wird er in jedem Falle prüfen, ob es gut verdienende Angehörige gibt, die ganz oder teilweise zur Finanzierung der Heimkosten herangezogen werden können. Dies wäre jedoch nur dann der Fall, wenn die Angehörigen über ein Einkommen verfügen, welches ihnen theoretisch auch ein Leben im Luxus ermöglichen würde. Bei der Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Angehörigen werden die verantwortlichen Personen auf den Sozialämtern auch der Frage nachgehen, ob die Angehörigen eigene Unterhalts- und/oder Kreditverpflichtungen haben. Ist dies der Fall, könnten sie die entsprechenden Beträge vom Einkommen abziehen. Diese Regelung will die Angehörigen davor schützen, dass sie für einen Pflegeheimplatz aufkommen müssen und dadurch selbst hilfebedürftig werden. Eigene Verpflichtungen der Angehörigen haben grundsätzlich immer Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung der Pflegeheimkosten. Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt oder arbeitslos ist, muss niemals für die Pflegeheimkosten aufkommen.

Betreutes Wohnen Kosten

In den allermeisten Fällen müssen die Kosten für betreutes Wohnen oder altersgerechtes Wohnen selbst finanziert werden. Besteht darüber hinaus eine Pflegestufe, können bestimmte Sachdienstleistungspauschalen oder geldwerte Leistungen gewährt werden. Nähe Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Pflegekassen.

Sollte das Einkommen einer pflegebedürftigen Person nur gering sein, könnte ihr beim Einzug in eine Einrichtung für betreutes oder seniorengerechtes Wohnen ergänzende Sozialhilfe gewährt werden. Die Mietkosten können ebenfalls vom Sozialamt übernommen werden. Hierbei gilt jedoch der Grundsatz, dass sie der jeweiligen Lebenslage angemessen und niemals zu hoch sein dürfen. Wer eine luxuriös ausgestattete Seniorenresidenz beziehen möchte, wird deshalb nicht umhin kommen, entweder alle anfallenden Kosten selbst zu tragen oder sich nach preiswerteren Alternativen für altengerechtes Wohnen

umzusehen. Diese Vorgehensweise beträfe allerdings nur die Wohnkosten für altersgerechtes Wohnen. Die Pflegekosten könnten auch in einer Seniorenresidenz übernommen werden.

Pflegekosten

Nicht nur eine stationäre, sondern auch eine ambulante Pflege kostet viel Geld. Dies gilt besonders dann, wenn die pflegebedürftige Person in ihrer angestammten Umgebung bleiben möchte und praktisch rund um die Uhr eine fachgerechte Betreuung benötigt. Aus diesem Grunde sollte dieser Schritt gut überlegt werden. Er erfordert oftmals den behindertengerechten und barrierefreien Umbau der gesamten Wohnung, was auch mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Obwohl es hier bestimmte Sachdienstleistungspauschalen von den gesetzlichen Pflegekassen gibt, wäre es dringend angeraten, sich rechtzeitig Gedanken über den Abschluss einer privaten Pflegetagegeld- und/oder Pflegekostenversicherung zu machen. Dies ist insbesondere deshalb sehr wichtig, weil die Kosten für die Pflege in Zukunft noch weiter steigen werden und weil die Zahl der betroffenen Personen in einer alternden Gesellschaft ständig zunehmen wird.

Vor der Entscheidung für eine private Pflegeversicherung wäre es sehr wichtig, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich erst dann verbindlich festzulegen. Eine private Pflegeversicherung sollte optimal auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt sein. Die Wichtigkeit der privaten Pflegevorsorge hat auch der Gesetzgeber erkannt. Aus diesem Grunde erhält jede Person, die eine geeignete Pflegetagegeldversicherung abschließt, einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 5 Euro. Dafür müssten allerdings die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sein. Außerdem dürfte der monatlichen Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung nicht unter 10 Euro liegen. Diese Regelung tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft.

Fazit

Die Suche nach geeigneten Wohnformen im Alter stellt nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für ihre Angehörigen eine echte Herausforderung dar. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, rechtzeitige Erkundigungen einzuholen, Angebote miteinander zu vergleichen und nicht erst dann aktiv zu werden, wenn bereits dringender Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus sollte jede Person auf den eventuellen Eintritt eines Pflegefalles vorbereitet sein und im Ernstfall nicht nur wissen, an wen sie sich wenden kann, sondern auch, wer die Kosten für das Wohnen im Alter und die dazugehörige Pflege übernimmt.

Seniorengerechtes Wohnen muss sich keineswegs auf den Verbleib in den eigenen vier Wänden oder auf den Umzug in ein Alters- und Pflegeheim beschränken, sondern schließt auch zahlreiche alternative Wohnformen im Alter mit ein.


Gabriele Dreher

Ich habe lange Zeit in Altenpflegeeinrichtungen gearbeitet und versuche, verschiedene Aspekte meiner Arbeit kritisch zu beurteilen, ohne die Voreingenommenheit, die das Urteil so vieler langjähriger Fachleute im Gesundheitswesen trübt. Meine Ansichten sind meine eigenen. Alle konstruktiven Rückmeldungen und Meinungen sind erwünscht.


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