Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
Wer in eine neue Wohnung zieht und auf einen Rollator, Rollstuhl oder andere Unterstützung angewiesen ist, muss den ganzen Weg prüfen: vom Gehweg und Hauseingang bis zu Bad, Küche und wichtigen Nebenräumen. „Barrierearm“ hat keine einheitliche Bedeutung. Entscheidend ist, ob die Wohnung zum Alltag und zu den Hilfsmitteln der einziehenden Person passt.
Halten Sie zuerst die persönlichen Bedürfnisse fest. Prüfen Sie die Wohnung bei der Besichtigung und planen Sie danach den Umzug und den Einzug. So erkennen Sie Hindernisse, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben oder einen Umbau beauftragen.
Bedarf zuerst festhalten
Notieren Sie, wer in die Wohnung einzieht und welche Wege im Alltag wichtig sind. Wird ein Rollator oder Rollstuhl genutzt? Müssen Bad, Küche, Keller oder Mülltonnen selbstständig erreichbar sein? Wo entstehen in der aktuellen Wohnung Schwierigkeiten, etwa an Schwellen, engen Türen oder schlecht erreichbaren Schaltern?
Halten Sie auch fest, was die Person beim Sehen, Hören und bei der Orientierung braucht. Eine gut erkennbare Beschilderung, ausreichende Beleuchtung oder eine Klingel, die sich gut wahrnehmen lässt, können den Alltag erleichtern. Wenn Angehörige, eine Betreuungskraft oder ein Pflegedienst regelmäßig unterstützen, braucht es außerdem genug Platz, damit sie sich mit der Person und den Hilfsmitteln bewegen können.
Formulieren Sie die wichtigsten Anforderungen konkret. „Das Bad muss gut nutzbar sein“ hilft bei der Besichtigung weniger als „Der Einstieg in die Dusche muss mit dem Rollator sicher gelingen“ oder „Neben dem WC muss Platz für Unterstützung sein“.

Den ganzen Weg prüfen
Besichtigen Sie nicht nur die Wohnung. Prüfen Sie auch, ob der Weg von der Straße bis zur Wohnungstür und zu den regelmäßig genutzten Nebenräumen funktioniert. Gehen Sie die Wege möglichst mit dem eigenen Rollator oder Rollstuhl ab. Ein kurzer Praxistest zeigt oft besser als ein Grundriss, ob eine Tür, eine Kurve oder eine Bewegungsfläche im Alltag ausreicht.
Prüfen Sie bei jeder Besichtigung diese Punkte:
- Weg und Eingang: Gibt es Stufen oder Schwellen? Ist der Eingang stufenlos erreichbar oder gibt es eine nutzbare Lösung, um Höhenunterschiede zu überwinden? Sind Klingel und Türöffner erreichbar und die Wege gut beleuchtet?
- Gebäude: Fährt der Aufzug bis zur Wohnung und zu den benötigten Nebenräumen? Passen Hilfsmittel durch die Türen und in den Aufzug? Sind Keller, Abstellplatz und Mülltonnen erreichbar?
- Wohnung: Lassen sich Türen, Flur und wichtige Räume mit den genutzten Hilfsmitteln passieren? Gibt es störende Schwellen oder rutschige Bodenbeläge? Sind Lichtschalter, Griffe und Fenster erreichbar?
- Bad: Ist der Zugang zur Dusche sicher? Gibt es genug Platz vor WC und Waschtisch? Sind Haltegriffe vorhanden oder lässt sich ihre Montage klären? Kann die Badtür im Notfall von außen geöffnet werden?
- Küche und Alltag: Sind Arbeitsflächen und Geräte erreichbar? Gibt es Platz zum Sitzen oder zum sicheren Wenden mit dem Hilfsmittel?
- Umfeld: Wie weit sind Einkaufsmöglichkeiten und Haltestellen entfernt? Gibt es einen passenden Stellplatz oder einen sicheren Abstellort für Hilfsmittel?
Notieren Sie offene Fragen und Maße direkt während der Besichtigung. Fragen Sie bei nötigen Umbauten vor einer Zusage, ob Vermieterin oder Vermieter damit einverstanden sind und wer die Kosten trägt.
Maße richtig einordnen
Normen und Checklisten geben Anhaltspunkte, ersetzen aber nicht die Prüfung mit der Person, die dort wohnen wird. Die Norm DIN 18040-2 unterscheidet zwischen Wohnungen, die barrierefrei nutzbar sind, und Wohnungen, die sich uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzen lassen. Die Kennzeichnung „R“ steht für die zweite Kategorie.
Als Beispiele für diese Unterscheidung nennt die Landesfachstelle Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt eine Flurbreite von 1,20 Metern bei barrierefrei nutzbaren Wohnungen und 1,50 Metern bei uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Für Türdurchgänge werden 0,80 beziehungsweise 0,90 Meter genannt. Bei Bewegungsflächen im Bad sind es 1,20 mal 1,20 Meter beziehungsweise 1,50 mal 1,50 Meter.
Solche Maße helfen bei der Orientierung, garantieren aber nicht, dass eine Wohnung für jede Person passt. Mit den niedrigeren Maßen lässt sich eine Wohnung unter Umständen nicht dauerhaft mit dem Rollstuhl nutzen. Verbindliche baurechtliche Vorgaben hängen außerdem von den jeweiligen Landesregelungen und vom konkreten Vorhaben ab. Messen Sie Engstellen nach und prüfen Sie, ob sich das Hilfsmittel dort tatsächlich bewegen lässt.
Den Umzug früh planen
Klären Sie vor der Zusage, ob die Wohnung ohne Umbau nutzbar ist oder Anpassungen braucht. Eine Wohnberatungsstelle kann dabei helfen, die Wohnsituation einzuschätzen, Hilfsmittel und Umbauten zu prüfen und Fragen zur Finanzierung oder zur Abstimmung mit der Vermieterseite zu besprechen.
Vor dem Umzug sollten Sie festlegen, wer bei Wohnungssuche, Besichtigungen, Transport, Ein- und Auspacken, Reinigung und Entsorgung unterstützt. Planen Sie auch Kosten für Renovierungen und eine mögliche Zeit mit zwei Mietverhältnissen ein. Schreiben Sie Zuständigkeiten und offene Punkte auf, damit klar ist, wer etwa Handwerksbetriebe kontaktiert und wer den Transport organisiert.
Planen Sie benötigte Anpassungen und die Versorgung am neuen Wohnort rechtzeitig. Wenn Pflege oder Unterstützung zu Hause organisiert ist, klären Sie vor dem Umzug, welche Absprachen am neuen Wohnort nötig sind. Bei größeren Umbauten sollten Sie Finanzierung und Zustimmung klären, bevor Sie Aufträge vergeben.

Unterstützung und Förderung klären
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für bestimmte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Dazu zählen beispielsweise Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder Umbauten im Bad. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro; wenn mehrere anspruchsberechtigte Personen im gemeinsamen Haushalt leben, kann ein höherer Gesamtbetrag möglich sein. Die Pflegekasse muss die Voraussetzungen für die konkrete Maßnahme prüfen. Dieser Zuschuss ist keine pauschale Übernahme der Umzugskosten.
Für bestimmte anerkannte Gesundheitsschädigungen infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit kommt unter Voraussetzungen Wohnungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung infrage. Sie kann auch Umzugskosten umfassen. Diese Hilfe gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen und steht nicht allen Menschen mit Behinderung zu.
Förderangebote ändern sich. Nach dem Stand vom 1. November 2026 nimmt die KfW beim Zuschuss 455-B wegen ausgeschöpfter Mittel keine neuen Anträge an. Eine spätere Antragstellung hängt von verfügbaren Bundesmitteln ab. Die KfW führt den Kredit 159 als mögliche Alternative auf. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der KfW und lassen Sie vor Baubeginn mit dem jeweiligen Kostenträger klären, ob eine Maßnahme förderfähig ist.
Einzug und Alltag vorbereiten
Legen Sie wichtige Hilfsmittel und Dinge für den ersten Tag so bereit, dass sie am Umzugstag nicht unter Kartons verschwinden. Dazu gehören die Hilfsmittel für die täglichen Wege und persönliche Gegenstände, die Sie beim Ankommen brauchen. Prüfen Sie vor dem Transport, ob der Zugang zum Haus frei ist und der Aufzug genutzt werden kann.
Richten Sie zuerst die Wege zu Bad, Bett und Küche ein. Testen Sie anschließend, ob Türen aufgehen, Hilfsmittel ausreichend Platz haben und häufig genutzte Gegenstände erreichbar sind. Wenn ein Möbelstück den Wendebereich einengt oder ein Teppich zur Stolperstelle wird, ändern Sie die Anordnung direkt. Eine kurze Nachkontrolle nach den ersten Alltagstagen zeigt, welche Stellen noch angepasst werden müssen.



