Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
Eine altersgerechte Wohnung erleichtert den Alltag, wenn Beweglichkeit, Kraft oder Sehvermögen nachlassen. Neben Bad und Eingang zählen auch freie Wege, erreichbare Bedienelemente und das Wohnumfeld für ein selbstständiges Leben.
Ob ein Umbau, ein Umzug oder zusätzliche Unterstützung für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Gesundheit, Ihren Gewohnheiten und Ihren Bindungen an den Wohnort ab. Ermitteln Sie zuerst, was Sie im Alltag konkret behindert und welche Veränderung Abhilfe schafft.
Was altersgerecht bedeutet
„Altersgerecht“ beschreibt Wohnungen, die Sie mit möglichst wenig Hilfe anderer nutzen können. Dazu gehören ein stufenarmer Zugang, ausreichend Platz für Gehhilfe oder Rollator und ein Bad, in dem Sie sicher ein- und aussteigen können. Auch gut erreichbare Schalter, Griffe und Schrankfächer zählen.
Die Begriffe „barrierefrei“, „barrierearm“ und „barrierereduziert“ werden nicht überall gleich verwendet. Eine Wohnung kann einzelne Hindernisse beseitigen, ohne formale Anforderungen an Barrierefreiheit zu erfüllen. Ein praktischer Alltagscheck hilft bei der Einschätzung, ersetzt aber keine technische Prüfung nach geltenden Normen.

Hindernisse in Wohnung und Wohnumfeld
Gehen Sie den Weg vom Hauseingang bis zu den Räumen durch, die Sie täglich nutzen. Achten Sie auf Stufen, fehlende Handläufe, einen nicht erreichbaren Aufzug und schlecht beleuchtete Treppen. Prüfen Sie auch, ob Türen und Flure breit genug sind, damit Sie mit einer Gehhilfe bequem hindurchgehen und sich umdrehen können.
Im Bad sind hohe Duscheinstiege, rutschige Böden und zu wenig Bewegungsfläche häufige Probleme. Haltegriffe können das Aufstehen und Umsetzen erleichtern. Eine nach innen öffnende Badezimmertür ist ungünstig, wenn eine gestürzte Person den Weg blockiert. Auch Schwellen zum Balkon, lose Teppiche und schlecht erreichbare Fenstergriffe verdienen Aufmerksamkeit.
Für eine erste Prüfung sind diese fünf Bereiche hilfreich:
- Zugang: Sind Eingang, Treppenhaus und Aufzug ohne große Hindernisse erreichbar?
- Bewegungsflächen: Kommen Sie mit Ihrer Gehhilfe durch Türen und an Möbeln vorbei?
- Bad: Sind Dusche und Toilette sicher erreichbar, und gibt es genug Platz zum Bewegen?
- Bedienung: Erreichen Sie Lichtschalter, Steckdosen, Armaturen und häufig genutzte Schränke?
- Umfeld: Liegen Geschäfte, Arztpraxen, Apotheken und Haltestellen in erreichbarer Nähe?
Bewerten Sie dabei nicht nur, ob etwas technisch möglich ist. Entscheidend ist, ob Sie die Wohnung auch an einem schlechten Tag sicher nutzen können. Beleuchtung, rutschfeste Wege und eine Sitzgelegenheit an passenden Stellen können den Alltag erleichtern, ohne dass ein größerer Umbau nötig ist.
Wie viele Wohnungen barrierefrei sind
Der Bedarf an besser zugänglichem Wohnraum ist deutlich größer als das Angebot. Eine 2026 veröffentlichte Auswertung des Deutschen Zentrums für Altersfragen ergab: 5,6 Prozent der Menschen ab 65 Jahren lebten in Wohnungen, die festgelegte Kriterien für weitgehende Barrierefreiheit erfüllten. Dazu zählten ein stufenloser Zugang zur Wohnung und zu den Zimmern sowie ein barrierefrei erreichbarer Sanitärraum mit bodengleicher Dusche.
Eine frühere Auswertung desselben Instituts ermittelte 19,3 Prozent barrierearme Wohnungen unter den untersuchten Menschen ab 65 Jahren. Die Werte sind nicht direkt vergleichbar: Sie beruhen auf unterschiedlichen Kriterien und Erhebungen. Sie zeigen daher keine Entwicklung über die Zeit.
Neben dem Grundriss zählt das Wohnumfeld. Die Mehrheit der Menschen ab 65 bewertete 2026 die Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen als ausreichend. Das galt auch für Apotheken und den öffentlichen Verkehr. Zugleich fühlten sich 35,5 Prozent nach Einbruch der Dunkelheit auf der Straße nicht sicher. Eine Wohnung mit gutem Zugang hilft wenig, wenn wichtige Wege im Viertel schwer erreichbar oder unsicher sind.
Umbauen oder umziehen
Ein Umbau kann den Verbleib in der vertrauten Wohnung erleichtern. Kleinere Veränderungen wie bessere Beleuchtung oder das Entfernen von Stolperstellen lassen sich anders angehen als ein Badumbau oder ein Treppenlift. Lassen Sie zunächst klären, welche Maßnahme das konkrete Hindernis beseitigt. Eine Wohnberatung kann dabei helfen, passende Lösungen zu finden und unnötige Umbauten zu vermeiden.
Ein Umzug kann sinnvoll sein, wenn sich zentrale Hindernisse im bisherigen Zuhause nicht praktikabel beseitigen lassen. Eine kleinere Wohnung mit Aufzug, ein betreutes Wohnangebot oder eine gemeinschaftliche Wohnform kann Wege verkürzen und Unterstützung näherbringen. Prüfen Sie dabei auch laufende Kosten, die Erreichbarkeit vertrauter Menschen und die Versorgung im neuen Wohnumfeld.
Viele ältere Menschen sind lange an ihre Wohnung gebunden: 2022 lebten 61 Prozent der Haushalte ab 65 bereits mehr als 23 Jahre in derselben Wohnung. Eine vertraute Nachbarschaft und Erinnerungen an die Wohnung können für das Wohlbefinden wichtig sein; Zufriedenheit allein belegt jedoch nicht, dass die Wohnung bei zunehmenden Einschränkungen sicher bleibt. Entscheiden Sie anhand Ihrer aktuellen Alltagsprobleme und der Unterstützung, die Sie voraussichtlich bekommen, statt sich allein an Ihrem Alter oder einem allgemeinen Wohnideal zu orientieren.
Umbau und Umzug decken außerdem nicht jeden Bedarf an Hilfe. Haushaltshilfe und Betreuung unterscheiden sich von medizinischer Behandlungspflege. Auch die Bezeichnung „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ bedeutet keine ununterbrochene Arbeitszeit einer einzelnen Betreuungskraft. Klären Sie, welche Hilfe tatsächlich gebraucht wird und wer sie verlässlich leisten kann.

Zuschüsse und Finanzierung
Bei einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für bestimmte bauliche Maßnahmen beantragen, die Ihre Wohnung besser nutzbar machen. Die Maßnahme muss häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Das Alter allein begründet keinen Anspruch.
Für dieselbe Maßnahme lässt sich der Zuschuss der Pflegekasse laut KfW nicht zugleich mit dem KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ finanzieren. Prüfen Sie daher vor der Entscheidung, welche Förderung für das Vorhaben infrage kommt und welche Kosten Sie selbst tragen müssen.
Die KfW nahm ihren Zuschuss für Barrierereduzierung am 8. April 2026 wieder auf. Am 31. Juli 2026 meldete sie jedoch, dass die Fördermittel für das Jahr ausgeschöpft seien und keine neuen Anträge mehr angenommen würden. Bereits erteilte Zusagen blieben bestehen. Ein neuer Zuschussantrag ist erst wieder möglich, wenn Bundesmittel bereitgestellt werden. Die KfW bot den Kredit „Altersgerecht Umbauen“ weiterhin als Förderung an. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen direkt vor der Finanzierung, da Förderprogramme und verfügbare Mittel sich ändern.
Wenn Sie zur Miete wohnen, brauchen Sie für bauliche Veränderungen grundsätzlich die Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters. § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht einen Anspruch auf Erlaubnis für Maßnahmen zur Nutzung durch Menschen mit Behinderungen vor. Dabei wägen beide Seiten ihre Interessen gegeneinander ab. Unter bestimmten Umständen können sie eine besondere Sicherheit vereinbaren. Sprechen Sie das Vorhaben deshalb vor dem Umbau schriftlich ab und klären Sie, welche Rückbaupflichten gelten.



