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Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Senioren

Pflegende Angehörige brauchen regelmäßig eine Auszeit. Zu diesem Zweck kann man Einrichtungen zur Kurzzeitpflege nutzen. Senioren, die Zuhause wohnen, werden dann in der Regel durch einen ambulanten Pflegedienst betreut. Mindestens einmal täglich kommt eine Pflegehilfe ins Haus, die nach dem Rechten sieht und die aufgetragenen Aufgaben erledigt. Möglich ist auch die Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Das sind zumeist normale Altenheime oder auch Häuser, in denen Tagespflege durchgeführt wird. Hier kann im Zweifelsfall die Pflegekasse beratend zur Seite stehen. Sie wissen, was man zur Kurzzeitpflege beachten muss und wie man die entsprechenden Anträge stellt.

Staatlicher Anspruch auf Kurzzeitpflege

Grundsätzlich steht jedem pflegebedürftigen Menschen ein gewisses Kontingent an Kurzzeitpflege zu. Dieses Kontingent richtet sich nach Schwere der Pflegebedürftigkeit, die in Pflegestufen eingeteilt wird. Ein Mensch mit einer hohen Pflegestufe hat demnach einen höheren Anspruch als ein Mensch, der nicht so viel gepflegt werden muss.

Wenn Angehörige die pflegenden Personen sind, besteht ein staatlicher Anspruch auf Kurzzeitpflege, um eine Überlastung der Pflegeperson zu vermeiden und gleichzeitig die Pflege nicht unterbrechen und somit den zu Pflegenden vernachlässigen zu müssen.

Was ist Kurzzeitpflege?

Für einen bestimmten Zeitraum im Jahr – in der Regel sind das vier Wochen – gibt es für private Pflegepersonen die Möglichkeit, von der Pflege zurück zu treten, also quasi Urlaub zu machen, und Kurzzeitpflege zu beanspruchen. Wird die Pflege im eigenen Heim des Pflegebedürftigen durchgeführt, kommt dann ein anerkannter Pflegedienst ins Haus und betreut die zu Pflegende Person gemäß Pflegestufe. Meist sind dies Dienste der Ambulanten Pflege, die sich fachgerecht um die Pflege kümmern können. Sinn der Kurzzeitpflege ist es, pflegende Angehörige zu entlasten. Da die Pflege Angehöriger sehr anstrengend sein kann, muss man regelmäßig Kraft tanken und sich ausruhen, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe nachkommen zu können. Es ist daher ratsam, bei Bedarf den gesamten Zeitraum auszuschöpfen, falls der Pflegeumfang dies zulässt. Andernfalls kann man ebenfalls über die vorübergehende Unterbringung der zu Pflegenden Person in einem Pflegeheim nachdenken, jedoch sollte man diese Möglichkeit gut abwägen. Manche Menschen können nur schwer aus ihrem gewohnten Umfeld gelöst werden. Sollte dies Probleme mit sich bringen oder der ältere beziehungsweise beeinträchtigte Mensch sich damit unwohl fühlen, sollte man auf die häusliche Pflege zurück greifen.

Wer trägt die Kurzzeitpflege Kosten?

Jede Person, die eine Pflegestufe ab der Stufe 1 hat, ist berechtigt, Kurzzeitpflege im oben angegebenen Maße in Anspruch zu nehmen. Je nach Pflegestufe wird dann ein bestimmter Betrag pro Tag gerechnet, der die Pflege abdecken soll. Der Antrag wird bei der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse gestellt und ist normalerweise schnell bewilligt. Eine Ablehnung ist nicht zulässig, da das Gesetz diesen Anspruch sichert. Das bedeutet, dass die Kurzzeitpflege Kosten von der jeweiligen Pflegekasse getragen werden. Die Pflegeperson muss angeben, für wie lange die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden soll und von wem. Viel mehr muss nicht beachtet werden. Je nach Pflegekasse wird dann direkt mit dem eingesetzten Ersatz-Pflegedienst abgerechnet, so dass der Pflegeperson auch kein bürokratischer Aufwand entsteht.

Bei Problemen stets um Rat fragen

Manchmal werden Pflegepersonen nicht auf die Möglichkeit der Kurzzeitpflege hingewiesen. Deswegen sollten Sie sich an eine Pflegeberatung wenden, die Ihnen alle Einzelheiten über die aktuellen Kurzzeitpflege Kosten mitteilen kann. Die Berater dort sind stets auf dem neuesten Stand und kennen alle Gesetze und Ansprüche. Auch wenn wider Erwarten einmal ein Antrag auf Kurzzeitpflege Kosten abgelehnt werden sollte, sind die geschulten Mitarbeiter der Pflegeberatung für Sie da und helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Wissenswertes zur privaten Pflege

Für jemanden, der pflegebedürftig wird, ist es natürlich am Angenehmsten, zuhause zu wohnen. In vielen Fällen sollte man dabei allerdings ein paar Dinge beachten, um das Leben im eigenen Heim nicht zur Gefahr werden zu lassen.

In jedem Fall sollte die Wohnung seniorengerecht gestaltet sein, das bedeutet die Sanitäreinrichtungen sollten leicht zugänglich und auch von Pflegehilfen leicht zu erreichen sein. Eine abgesenkte Duschtasse und eine extra niedrige Toilette helfen bewegungseingeschränkten Senioren bei der Grundpflege. Es sollte außerdem ein Notfalltelefon vorhanden sein, an dem man per Knopfdruck entweder eine Pflegeperson oder einen Krankenwagen rufen kann.

Eine weitere, sehr gute Alternative sind Wohngemeinschaften im Alter oder betreutes Wohnen. Grundsätzlich ist Pflege ohnehin als aktivierend zu verstehen; das bedeutet, dass der pflegebedürftige Mensch so viele Dinge wie möglich selbst verrichtet. So ist gewährleistet, dass er er aktiv bleibt. Gerade in Wohngemeinschaften oder im betreuten Wohnen wird dieses Konzept in Perfektion erfüllt. Durch den Kontakt mit anderen Senioren erleben sie einen erfüllten Lebensabend mit Menschen, die gleiche Interessen und eine ähnliche Weltanschauung haben. Hier entstehen neue Freundschaften, die die Lebensqualität enorm verbessern. Deswegen ist sorgfältig abzuwägen, ob eine betreute Einrichtung, eine Wohngemeinschaft oder doch das Zuhause wohnen einem Pflegeheim vorgezogen werden soll.


Gabriele Dreher

Ich habe lange Zeit in Altenpflegeeinrichtungen gearbeitet und versuche, verschiedene Aspekte meiner Arbeit kritisch zu beurteilen, ohne die Voreingenommenheit, die das Urteil so vieler langjähriger Fachleute im Gesundheitswesen trübt. Meine Ansichten sind meine eigenen. Alle konstruktiven Rückmeldungen und Meinungen sind erwünscht.


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