Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.

Eine Wohnberatung hilft Ihnen, die Küche an Ihre Bedürfnisse anzupassen, wenn Sie Schränke schlecht erreichen, wenig Platz zum Rangieren haben oder langes Stehen an der Arbeitsfläche anstrengend ist. Die Beraterin oder der Berater klärt, wer die Küche nutzt und welche Arbeiten schwerfallen. Sie oder er berät zu Umbauten, Finanzierungsmöglichkeiten und dazu, was mit Vermieterinnen oder Vermietern abzustimmen ist.

Die Beratung ersetzt weder die technische Planung durch Fachleute noch die Entscheidung der Pflegekasse oder einer Förderstelle. Klären Sie vor dem Umbau, welche Änderungen nötig sind, wer zustimmen muss und ob ein Zuschuss infrage kommt.

Was die Wohnberatung klärt

Eine Wohnberaterin oder ein Wohnberater beginnt mit den Abläufen in der Küche: Wer kocht dort, wo wird gegessen und welche Wege führen zwischen Herd, Spüle und Arbeitsfläche? So lässt sich erkennen, ob einzelne Schränke oder Arbeitsbereiche angepasst werden sollten oder ob größere Änderungen am Grundriss nötig sind.

Mögliche Lösungen reichen von umgebautem Mobiliar bis zu fest eingebauten technischen Hilfen. Manchmal genügt es, einzelne Arbeitsbereiche besser erreichbar zu machen. Ein kompletter Küchentausch ist nicht automatisch nötig. Die Beratung kann auch Finanzierungsmöglichkeiten besprechen und bei der Abstimmung mit der Vermieterseite helfen. Welche Leistungen dazugehören, hängt vom örtlichen Angebot ab. Dazu zählen etwa Hausbesuche, die Prüfung von Kostenvoranschlägen oder eine Begleitung bei der Umsetzung.

Stufenarmer Hauseingang mit breitem Weg und Handlauf.
KI-generiertes Symbolbild

Wohnberatungstermin vorbereiten

Notieren Sie vorab, was Ihnen in der Küche Schwierigkeiten macht. Schreiben Sie zum Beispiel auf, wenn häufig benötigte Gegenstände zu hoch stehen, sich eine Person mit dem Rollator kaum drehen kann oder die Arbeitsfläche nur im Stehen nutzbar ist. Beschreiben Sie auch, was gut funktioniert und erhalten bleiben soll.

Für das Gespräch sind Fotos der Küche und ein vorhandener Grundriss hilfreich. Halten Sie außerdem fest, wer die Küche nutzt und welche Hilfsmittel dabei zum Einsatz kommen, etwa ein Rollator oder Rollstuhl. Notieren Sie auch, was Sie ändern möchten und welche Fragen zu Kosten, Förderung und Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters offen sind. Das erleichtert die Planung. Fragen Sie bei der Beratungsstelle nach, welche Unterlagen sie konkret benötigt.

Bewegungsflächen und Anschlüsse

Bei der Küchenplanung kommt es darauf an, dass Sie alles gut erreichen können, genug Platz zum Bewegen haben und die Arbeitsfläche die passende Höhe hat. Ein Leitfaden der Bayerischen Architektenkammer nennt für eine barrierefreie Küchenplanung Bewegungsflächen von 120 × 120 Zentimetern. Für den dort erläuterten Rollstuhlstandard, kurz R-Standard, sind es 150 × 150 Zentimeter. Der R-Standard beschreibt erhöhte Anforderungen an die Nutzbarkeit mit dem Rollstuhl. Die Maße sind Richtwerte aus einem Leitfaden, der sich an Normen orientiert. Für Ihre Küche braucht es trotzdem eine eigene Planung.

Der Leitfaden beschreibt außerdem eine Anordnung, bei der Herd und Spüle über Eck liegen und eine Arbeitsfläche dazwischen Platz findet. Das kann Wege und Arbeitsschritte für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer erleichtern. Ob diese Lösung passt, hängt vom Grundriss und den Anschlüssen ab. Werden Herd, Spüle oder Arbeitsfläche versetzt, müssen die Anschlüsse für Strom und Wasser sowie der Abwasseranschluss mitgeplant werden. Auch die Arbeitshöhe sollte sich an den Personen orientieren, die dort arbeiten.

Zuschüsse rechtzeitig prüfen

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro für einen Umbau zahlen, der das Wohnumfeld verbessert. Dafür muss der Umbau im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Individuell angepasstes Mobiliar und fest eingebaute technische Hilfen kommen als Maßnahmen infrage.

Stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen. Warten Sie den Bescheid ab, bevor Sie mit dem Umbau starten. Nach dem Umbau müssen Sie die Kosten mit Belegen nachweisen. Für die Entscheidung gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes von fünf Wochen. Diese Fristen sagen nicht, wann Sie mit dem Umbau beginnen dürfen.

Auch andere Förderangebote haben eigene Bedingungen. Die KfW hatte den Zuschuss 455-B 2026 zunächst wieder aufgenommen. Am 31. Juli 2026 teilte sie mit, dass die für das Jahr vorgesehenen Mittel bereits durch Anträge vergeben waren. Am 8. November 2026 waren deshalb keine neuen Anträge für diesen Zuschuss möglich. Die KfW führte den Kredit 159 weiterhin als verfügbar. Ob eine konkrete Küchenanpassung dafür infrage kommt, richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen. Eine neue Einbauküche galt im Programm 455-B ausdrücklich als nicht förderfähiges Beispiel. Daraus folgt keine allgemeine Regel für alle Kostenträger.

Heller aufgeräumter Flur mit Handlauf und Sitzbank.
KI-generiertes Symbolbild

Umbau in der Mietwohnung abstimmen

Besprechen Sie bauliche Änderungen möglichst früh mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mieterinnen und Mieter Anspruch darauf haben, dass die Vermieterseite einem barrierefreien Umbau zustimmt. Bei der Entscheidung über die Zustimmung zählen auch die Interessen der Vermieterseite. Klären Sie schriftlich, welche Arbeiten erlaubt sind und was beim Auszug mit Einbauten oder Veränderungen geschehen soll. Mieterinnen und Mieter tragen die Kosten grundsätzlich selbst und müssen den ursprünglichen Zustand beim Auszug in der Regel wiederherstellen, sofern keine andere Vereinbarung gilt.

Lassen Sie Kostenvoranschläge erstellen, sobald die geplanten Änderungen feststehen. Je nach örtlichem Angebot hilft die Wohnberatung Ihnen dabei, die Kostenvoranschläge zu prüfen. Die Förderstelle entscheidet jedoch selbst über den Antrag. Beginnen Sie deshalb erst mit den Arbeiten, wenn die nötige Zustimmung vorliegt und Sie die Förderentscheidung abgewartet haben.