Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.

Wenn Sie oder eine nahestehende Person im Alltag Hilfe brauchen, können Angehörige die Pflege übernehmen. Ein ambulanter Pflegedienst kann regelmäßig unterstützen. Eine Einrichtung kann die Versorgung an einzelnen Tagen oder dauerhaft übernehmen. Sie können diese Angebote kombinieren. Welche Lösung passt, richtet sich danach, wie viel Hilfe gebraucht wird, was die pflegebedürftige Person möchte und wie viel die Angehörigen leisten können.

Die Pflegekasse ordnet den Unterstützungsbedarf einem Pflegegrad zu. Der Pflegegrad zeigt, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Davon hängt ab, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Diese Leistungen decken die Kosten nicht immer vollständig.

Pflege zu Hause organisieren

Viele Menschen erhalten Pflege in ihrer eigenen Wohnung. Ende 2023 hatten knapp 5,7 Millionen Menschen in Deutschland Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung. Rund 4,9 Millionen von ihnen, also 85,9 Prozent, wurden zu Hause versorgt. Etwa 3,1 Millionen pflegten Angehörige allein; rund 1,1 Millionen Menschen erhielten Unterstützung mit oder durch ambulante Dienste. Die Zahlen umfassen Menschen aller Altersgruppen. Sie zeigen nicht, welche Versorgungsform im Einzelfall am besten passt.

Angehörige, Freunde oder andere vertraute Personen können zum Beispiel beim Anziehen, Essen oder bei Wegen außer Haus helfen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse dafür monatlich Pflegegeld. Das Geld steht der pflegebedürftigen Person zu und unterstützt sie dabei, die Pflege selbst zu organisieren. Es reicht nicht automatisch aus, um die gesamte Versorgung zu finanzieren.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
2 347 Euro
3 599 Euro
4 800 Euro
5 990 Euro

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause in Anspruch nehmen. Dabei können Sie die Versorgung besprechen und erfahren, welche Unterstützung es gibt.

Ein ambulanter Pflegedienst kann bei der Körperpflege, der Betreuung oder im Haushalt helfen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für solche Pflegesachleistungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Der Dienst muss für die Abrechnung mit der Pflegekasse zugelassen sein.

Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat
2 796 Euro
3 1.497 Euro
4 1.859 Euro
5 2.299 Euro

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie nur einen Teil der möglichen Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie anteilig Pflegegeld. Die tatsächlichen Kosten hängen davon ab, welche Leistungen Sie vereinbaren und welche Preise der Dienst berechnet.

Medizinische Behandlungspflege umfasst pflegerische Maßnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet. Dafür gelten andere Regeln als für Betreuung, Hilfe im Haushalt und körperbezogene Pflege. Klären Sie mit der behandelnden Praxis, dem Pflegedienst und den zuständigen Kassen, wer die jeweilige Leistung übernimmt und bezahlt.

Ältere Frau und Begleiterin betrachten gemeinsam ein Fotoalbum.
KI-generiertes Symbolbild

Alltag und Wohnung entlasten

Pflegebedürftige, die zu Hause leben, können monatlich bis zu 131 Euro als Entlastungsbetrag erhalten. Das Geld ist für bestimmte anerkannte Angebote gedacht, zum Beispiel für Hilfe im Alltag. Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Bundesland selbst. Fragen Sie vor der Buchung nach, ob Sie die Kosten über den Entlastungsbetrag abrechnen können, und bewahren Sie die Belege auf.

Umbauten können die Pflege ebenfalls erleichtern, zum Beispiel ein besser zugängliches Bad, breitere Türen oder eine Rampe. Für notwendige Anpassungen kann die Pflegekasse einen Zuschuss zahlen. Sie müssen den Antrag stellen und genehmigen lassen, bevor die Arbeiten beginnen. Wenn sich die Pflegesituation später ändert und weitere Umbauten nötig werden, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen.

Bei der Tages- oder Nachtpflege verbringt die pflegebedürftige Person einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Einrichtung und lebt sonst zu Hause. Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse dafür monatliche Beträge. Auch die notwendige Fahrt zwischen Wohnung und Einrichtung gehört grundsätzlich zum Leistungsanspruch.

Pflegegrad Tages- und Nachtpflege pro Monat
2 721 Euro
3 1.357 Euro
4 1.685 Euro
5 2.085 Euro

Sie können diese Leistung zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen und anteiligem Pflegegeld nutzen. Erkundigen Sie sich vor Ort, ob ein passender Platz frei ist. Tagespflege entlastet Angehörige, die tagsüber Unterstützung brauchen. Sie passt auch, wenn die pflegebedürftige Person regelmäßig außerhalb der Wohnung betreut werden möchte.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Fällt die private Pflegeperson vorübergehend aus, können Sie Verhinderungspflege nutzen. Kurzzeitpflege bietet vorübergehend Pflege in einer Einrichtung, zum Beispiel wenn die Versorgung zu Hause nicht möglich ist. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für beide Leistungen. Sie können den Betrag flexibel aufteilen. Jede Leistung ist auf höchstens acht Wochen im Kalenderjahr begrenzt.

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Sie den Antrag auf Kostenerstattung für Verhinderungspflege spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres stellen, das auf die Ersatzpflege folgt. Bewahren Sie Rechnungen und Belege auf. Fragen Sie die Pflegekasse vorher, welche Kosten sie anerkennt.

Alternative Wohnformen prüfen

In einer Pflege-Wohngemeinschaft hat jede Person meist ein eigenes Zimmer. Küche und Wohnräume nutzen alle gemeinsam. Ambulante Dienste helfen den Bewohnerinnen und Bewohnern nach Bedarf. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für ambulant betreute Wohngruppen monatlich einen Wohngruppenzuschlag. Für die Gründung einer solchen Wohngemeinschaft ist außerdem eine Anschubfinanzierung möglich.

Betreutes Wohnen und Servicewohnen sind keine einheitlichen Angebote. Oft schließen Sie einen Mietvertrag und zusätzlich einen Vertrag für bestimmte Dienstleistungen ab. Prüfen Sie, welche Unterstützung im Grundpreis enthalten ist und welche Leistungen extra kosten. Klären Sie außerdem, ob sich intensive Pflege organisieren lässt.

Kleine Reisetasche, Strickjacke und Notizbuch auf einem Bett.
KI-generiertes Symbolbild

Vollstationäre Pflege finanzieren

In einem Pflegeheim kümmern sich verschiedene Beschäftigte rund um die Uhr um die Bewohnerinnen und Bewohner. Dort haben sie einen festen Wohn- und Pflegeplatz. Die Pflegeversicherung zahlt monatlich einen Betrag, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt. Bei Pflegegrad 1 beträgt der Zuschuss 131 Euro. Bei Pflegegrad 2 bis 5 gelten folgende Beträge:

Pflegegrad Leistung im Pflegeheim pro Monat
2 805 Euro
3 1.319 Euro
4 1.855 Euro
5 2.096 Euro

Zusätzlich zur Leistung der Pflegeversicherung können Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen anfallen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 verringert ein Zuschlag den Eigenanteil für die Pflege. Je länger Sie im Pflegeheim leben, desto höher ist der Zuschlag: im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Diese zusätzlichen Kosten deckt der Zuschlag nicht automatisch ab.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland. Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung eine aktuelle Aufstellung aller Kosten geben. Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie je nach persönlicher Situation Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragen.

Betreuungskräfte im Haushalt einplanen

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, kann bei Aufgaben im Alltag helfen und die häusliche Pflege ergänzen. Die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ heißt nicht, dass eine Person ununterbrochen arbeiten darf. Auch für Betreuungskräfte im Haushalt gelten Arbeits- und Ruhezeiten. Planen Sie deshalb Pausen, freie Zeiten und eine Vertretung ein. Wenn zusätzlich medizinische Behandlungspflege nötig ist, müssen Sie diese gesondert organisieren.

Pflegegrad und Hilfe beantragen

Beantragen Sie die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig die Person in sechs Bereichen ist. Dazu gehören Mobilität sowie Denken und Kommunizieren. Bewertet werden auch Verhalten und psychische Belastungen, Selbstversorgung und der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Der sechste Bereich umfasst die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Die gesetzliche Frist für die Entscheidung beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage.

Notieren Sie einige Tage vor der Begutachtung, wobei die betroffene Person Hilfe braucht. Schreiben Sie konkrete Beispiele auf, etwa Hilfe beim Waschen, bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Orientierung. So können Sie den Alltag genauer schildern. Nach einem Antrag und auch bei laufendem Leistungsbezug haben Sie Anspruch auf Pflegeberatung. Dort erhalten Sie Hilfe dabei, Leistungen zu kombinieren und passende Angebote vor Ort zu finden.