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Im Pflegefall rechtzeitig professionelle Beratung nutzen

Wenn in einer Familie der Pflegefall eintritt, ist man meist nie genug vorbereitet. Bei Pflegebedürftigkeit im Alter kommen viele Fragen auf einen zu, für die man sich einen kompetenten und gleichzeitig auch einfühlsamen Berater wünscht. Kostenlose telefonische Beratungsangebote bieten zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt oder die Caritas. Sowohl die Bundesregierung als auch die Sozialverbände geben ausführlich telefonische und direkte Beratung zum Thema Pflege. Auch die Gemeinden bieten im Bereich ihrer sozialen Dienstleistungen Beratungsangebote.

Seit Anfang 2009 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die wird meist von Pflegeberatern durchgeführt, also in der Regel Mitarbeiter der Pflegekassen, die sich auch im Sozialrecht auskennen. Die Pflegeberatung richtet sich ausdrücklich an die Senioren selbst und deren Angehörige.

Orientierung zur Pflege

Auch private Pflegeberatungs-Einrichtungen geben Pflegeorientierung. Zum Beispiel, wenn man seinen Partner pflegen möchte. Vielfach können die Angehörigen, trotz ihres ausgeprägten Wunsches, dem Partner zur Seite zu stehen, nicht mehr gleichzeitig ihren Beruf ausüben, Sport oder ein anderes Hobby betreiben. Unter dieser Situation leiden sie natürlich. In solchen Fällen geht es darum, die Pflegebedürftigkeit des Partners und die eigenen Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. In der Pflegeberatung sucht man nach entlastenden Angeboten, die beiden Seiten gerecht werden.

Was leistet die Pflegeberatung?

Die Beratung für den Pflegefall informiert und berät über Angebote zur häuslichen Pflege und zur ambulanten Versorgung am Wohnort. Es werden auch verschiedene Wohnformen für Senioren besprochen. Sie berät über die finanziellen Aspekte der Pflegesituation und wie man bei der Beantragung einer Pflegestufe vorgeht. Sie informiert über Hilfsmittel oder darüber, wie man das Wohnumfeld entsprechend der Pflegebedürftigkeit anpassen kann. So sind häufig im privaten Bereich Umbauten wie etwa ein behindertengerechtes Bad erforderlich, die allen das Leben erleichtern. Die Pflegehilfeberatung gibt Unterstützung bei regionalen Hilfsangeboten und ehrenamtlichen Diensten und sie berät über teilstationäre oder stationäre Versorgungsangebote für den Betroffenen.

Schon im Vorfeld gut beraten sein

Wenn es um Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen, Demenz oder andere Erkrankungen geht, bekommen die Angehörigen durch die Beratung umfassende Hilfestellung. Dazu stehen verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung, über die die Angehörigen meistens viel zu wenig wissen. Die Beratungseinrichtungen versuchen, diese Informationslücke zu schließen.

Was leistet die Beratung?

Die Pflegeberatung umfasst ganz unterschiedliche Leistungen. Dazu gehören auch rechts Dienstleistungen im Bereich gesetzliche Pflegeversicherung. Einen fremden Berater vertritt seinen Klienten außergerichtlich bei Antrags- und Widerspruchsverfahren gegenüber der zuständigen Pflegekasse.

Im Rahmen des Beratungsangebotes für pflegende Angehörige sind Einzel-, Gruppen- oder Familienberatungen möglich. Jeder Angehörige eines zu Pflegenden, ob er nun Ängste hat oder sich überfordert fühlt, kann Hilfe in Anspruch nehmen. Es gibt viel mehr Angebote, als die meisten von uns wissen. Und auch wenn die Gesundheits- und Pflegeberatung in Deutschland noch ein relativ junges Aufgabenfeld ist, gewinnt es zunehmend an Dynamik. Es geht nicht nur darum, die Pflegesituation an sich zu erleichtern, sondern auch die Selbstmanagementfähigkeiten der Betroffenen zu stärken.

Was kann man in der Beratung erfahren und ansprechen?

Gerade in Situationen der Überforderung bekommen pflegende Angehörige in der Beratungsstelle schnelle Hilfe. Darüber hinaus erfährt man alles, was bei der Durchführung von konkreten Pflegeaufgaben zu beachten ist. Man kann sich Informationen zur Wohnungsanpassung oder hinsichtlich der Pflegemittelausstattung einholen. Man erfährt, wie eine wirkliche Pflegeerleichterung aussehen kann und wie man speziell mit demenzkranken Menschen umgeht. Wenn die familiäre Arbeitsteilung unklar ist, kann man durch ein klärendes Gespräch Schwierigkeiten überbrücken. Wie geht man zum Beispiel mit Aggressionen des Pflegebedürftigen um? Und wie steht es mit den eigenen Aggressionen, die man gegenüber der zu pflegenden Person hat? Alle Probleme, die im Zusammenhang mit der Pflege auftreten, können im Beratungsgespräch wenn nicht immer sofort geklärt, dann zumindest einmal angesprochen werden. Das bringt schon eine deutliche Erleichterung. Anschließend sucht man gemeinsam mach der bestmöglichen, pratikablen Lösung.

Ambulante Pflege durch einen Pflegedienst

Die ambulante Pflege über einen ortsansässigen Pflegedienstleister ist eine Möglichkeit, um die notwendige Unterstützung im Alter zu erhalten, ohne dafür in eine neue Wohnform zu ziehen. Zahlreiche Senioren mit Pflegebedarf wie auch dessen Angehörige wissen den Service der Pflegedienstleister zu schätzen, zumal die Kosten häufig von der Krankenkasse übernommen werden und dadurch sehr viel Arbeit abgenommen wird. Der Pflegedienst bietet unterschiedliche Leistungen, die insbesondere vom Pflegebedarf des Betroffenen abhängig sind.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Eine der Leistungen betrifft die hauswirtschaftliche Versorgung, welche sich dadurch kennzeichnet, dass an verschiedenen Tagen der Woche Reinigungen im Haushalt des Patienten übernommen werden. Zudem können notwendige Einkäufe, beispielsweise der Lebensmittel, der Hygieneartikel oder auch der Haushaltswaren übernommen werden. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählt zum Beispiel auch das Waschen der Wäsche. In der Regel werden solche Leistungen aber ausschließlich dann übernommen, wenn tatsächlich die Notwendigkeit besteht, beziehungsweise Familienangehörige diese Aufgaben nicht übernehmen können. Häufig ist es jedoch so, dass die Angehörigen den hauswirtschaftlichen Teil der Pflege übernehmen.

Zur Unterstützung im Bereich der Hauswirtschaft zählt weiterhin die Zubereitung oder aber die Lieferung der Mahlzeiten. Letzteres ist in der Regel die am häufigsten praktizierte Lösung. Wobei in diesem Bereich auch externe Essenslieferanten involviert werden können.

Gesundheitliche Vorsorge und notwendige Maßnahmen

Vor allem morgens sieht man die Pflegedienste auf dem Weg zu ihren Patienten durch die Straßen fahren. In diesen frühen Stunden geht es hauptsächlich darum, den Patienten bei der morgendlichen Körperhygiene zu unterstützen, wie zum Beispiel beim Duschen. Ferner werden gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen durchgeführt oder ärztliche Verordnungen befolgt. Dazu zählt unter anderem das regelmäßige Messen des Blutdrucks oder aber das Injizieren wichtiger Medikamente, ebenso aber auch die Erinnerung an die Einnahme von Medikamenten.

Die ambulante Pflege kann den Patienten aber ebenso in alltäglichen Situationen unterstützen, die alleine nicht mehr zu bewerkstelligen sind. Etwa in Form einer Begleitung zum Arzttermin, Friseurbesuch oder bei Behördengängen. Die Pflege in ambulanter Form übernimmt somit wesentliche Aufgaben, die für die Existenz des Patienten von großer Notwendigkeit sind.

Individuelle Formen entsprechend der persönlichen Bedürfnisse

Die ambulante Pflege kann in verschiedenen Formen erfolgen. Vor allem Patienten, die nur gering pflegebedürftig sind, erhalten eine Pflege von durchschnittlich ein bis zwei Stunden pro Tag, in seltenen Fällen auch weniger. Zugleich kann die Pflege aber auch in Vollzeit, also über 24 Stunden verteilt, erfolgen. Dabei gilt aber zu beachten, dass das Personal im Schichtsystem, in der Regel alle acht Stunden, wechselt, wodurch täglich bis zu drei verschiedene Pflegekräfte im Haushalt anwesend sind. Diese Form der Pflege empfiehlt sich insbesondere bei bettlägerigen Patienten sowie bei Demenzbetroffenen, die den Alltag in keiner Weise mehr alleine bewerkstelligen können.

Die 24 Stunden Pflege über den ambulanten Dienst ist aber häufig mit extrem hohen Kosten verbunden, weshalb sie nur in den seltensten Fällen durchgeführt wird. Darüber hinaus übernehmen Krankenkassen meist nur die günstige Lösung für die Pflege, was in einem solchen Fall das Seniorenpflegeheim wäre. Die rund um Betreuung durch eine ambulante Pflege müsste somit zum größten Teil selbst getragen werden.

Erholung für pflegende Angehörige

Der Alltag kann für pflegende Angehörige mit der Zeit zur Belastung werden. Daher gibt es die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Diese Leistung der Pflegeversicherung ermöglicht erholungsbedürftigen Angehörigen eine Pause und sichert gleichzeitig eine umfassende Betreuung für den betreffenden Senior. Auch für den Fall, dass die Angehörigen selbst einmal erkranken, gewährleistet eine Verhinderungspflege die notwendige pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen.

Pflege ist emotionale Schwerarbeit

Sich rund um die Uhr um einen Menschen zu kümmern ist eine sehr fordernde Aufgabe. Oft kommt die Pflegeperson bei der Betreuung eines alten Verwandten selbst zu kurz. Alles dreht sich um die Bedürfnisse und Probleme der zu pflegenden Person, häufig 7 Tage die Woche. Das eigene Leben tritt dabei oftmals in den Hintergrund, Freizeit wird zur Mangelware und Sozialkontakte verkümmern. Auch die Partnerschaft kann unter der Situation leiden, da die Pflegeperson nicht selten emotional ausgelaugt ist. Hinzu kommt noch, dass es kaum Gelegenheiten für Ausflüge oder gar mehrtägige Reisen gibt. Kein Wunder, dass viele pflegende Angehörige nach einiger Zeit einfach nicht mehr können. Hier kann eine Verhinderungspflege eine gute Lösung sein.

Pause von der Pflege

Die Verhinderungspflege wird auch häusliche Ersatzpflege genannt und steht Pflegepersonen zu, die eine pflegebedürftige Person schon seit mindestens 6 Monaten pflegen und dafür Pflegegeld bekommen. Pro Jahr dürfen 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wird die Pflegeperson krank oder möchte sie auf Urlaub gehen, kann ein zugelassener Pflegedienst oder eine Privatperson für diesen Zeitraum die Pflege übernehmen. Allerdings darf der dafür vorgesehene Höchstbetrag, der momentan bei 1.550 Euro liegt, nicht überschritten werden. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch eine Pflegekraft (zum Beispiel durch eine 24 Stunden Pflege), als auch durch Verwandte und Bekannte des Pflegebedürftigen übernommen werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie bei verschwägerten Angehörigen Pflegekosten maximal bis zur Höhe des jeweils zustehenden Pflegegeldes bezahlt werden. Kommt es zu nachweislich höheren Aufwendungen, wie zum Beispiel zu Verdienstausfällen oder fallen Fahrtkosten an, so können auch diese bis zur für das Kalenderjahr festgelegten Obergrenze von der Pflegeversicherung rückerstattet werden. Genauere Informationen zum Thema finden sich im Paragrafen 39 des Elften Sozialgesetzbuchs (§ 39 SGB XI). Ein Antrag auf häusliche Ersatzpflege muss bei der Pflegeversicherung gestellt werden.

Auszeit für die Seele

Wenn alte Menschen trotz Gebrechlichkeit oder Demenz zuhause wohnen, fühlen sich pflegende Angehörige oft unabkömmlich. Sie sind es so sehr gewohnt, die Verantwortung für den Pflegebedürftigen zu tragen, dass sie meist gar nicht daran denken, Hilfe anzunehmen. Doch um gesund und leistungsfähig zu bleiben, ist es notwendig, die eigenen Grenzen zu erkennen. Die Fähigkeit, sich helfen zu lassen und auch einmal die Verantwortung abzugeben, ist keinesfalls ein Zeichen von Schwäche. Anfangs fällt vielleicht sogar das Annehmen von Nachbarschaftshilfe schwer, aber es tut auf jeden Fall gut und ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Sich eine professionelle Pflegekraft zu leisten, um auch einmal ausspannen zu können, kostet nicht nur Geld, sondern auch Überwindung. Wird sich meine Mutter/mein Vater im Stich gelassen fühlen? Wird sich eine Haushaltshilfe aus Polen genauso gut um meinen Angehörigen kümmern wie ich selbst? Diese und ähnliche Fragen stellen sich Pflegepersonen, wenn sie über die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege nachdenken. Eine ausgebildete Pflegekraft hat Erfahrung im Umgang mit Pflegebedürftigen und ist in der Lage, einfühlsam auf die individuellen Bedürfnisse alter Menschen einzugehen. Daher brauchen Angehörige auf keinen Fall ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie sich eine Auszeit gönnen.

Warnsignale ernst nehmen

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag in der Gesellschaft. Immerhin ermöglichen sie ihrem Verwandten, sein Leben im Alter zu Hause zu verbringen und sparen dem Staat dadurch viel Geld. Leider haben Pflegepersonen durch ihren Einsatz ein erhöhtes Risiko für chronische Krankheiten oder andere schwere Erkrankungen. Auch die Wahrscheinlichkeit ein Burn-out zu erleiden ist für sie um ein Vielfaches höher als für den Durchschnittsbürger. Daher ist es wichtig, Zeichen, die auf eine Überlastung hindeuten, ernst zu nehmen. Wer sich permanent unter Druck fühlt, nervös und gereizt ist oder sich über längere Zeit matt, lustlos und depressiv fühlt, sollte sich psychologisch beraten lassen und eventuell eine Auszeit planen. Auch psychosomatische Beschwerden, wie zum Beispiel Einschlafstörungen, Herzrasen, Magenschmerzen oder Kopfschmerzen ohne physische Ursachen können ein Hinweis darauf sein, dass eine Pause dringend nötig ist.

Die Möglichkeit der Verhinderungspflege wurde geschaffen, damit Pflegepersonen entlastet werden und neue Kräfte sammeln können. Ob die häusliche Ersatzpflege tage- oder stundenweise in Anspruch genommen wird, kann jeder selbst entscheiden. Wichtig ist, sich persönliche Freiräume zu schaffen. Denn um für andere da sein zu können, muss ein Mensch zunächst einmal für sich selbst sorgen. Wer sich selbst nichts gönnt, wird krank. Vergessen Sie daher nicht, auch an sich zu denken. Lernen Sie, Verantwortung abzugeben und Hilfe zuzulassen. Nach einer Auszeit können Sie sich mit frischer Energie wieder Ihren Aufgaben widmen.

Pflegekosten: Das kommt auf Familien zu

Pflegefälle gibt es in vielen Familien und der Idealzustand ist es wohl, im Alter zuhause leben zu können. In nur wenigen Fällen ist es möglich, dass die Pflege von den Angehörigen selbst übernommen werden kann, oft muss auf professionelle Seniorenbetreuung zurückgegriffen werden. Sowohl ein Pflegeheim als auch Betreutes Wohnen zu Hause sind mit immensen Kosten verbunden, die grundsätzlich von der Pflegestufe abhängig sind. Die Betreuung alter Menschen ist ein Thema, das sehr viele Fragen aufwirft. Im Folgenden geht es um grundsätzliche Informationen rund um die Pflegekosten.

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Grundsätzlich treten die Leistungen der Pflegeversicherung in Kraft, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Patient in die Kasse eingezahlt hat. Ist dem so, kommt die Pflegeversicherung ausschließlich für die grundlegenden Pflegekosten auf. Um das Alter genießen zu können, reicht das bei weitem nicht aus. Es ist ratsam, frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge zu starten, um nicht auf zahlreichen Pflegekosten sitzenzubleiben und in Altersarmut zu enden. Auch die eigenen Kinder können unter bestimmten Umständen verpflichtet werden, für die Kosten aufzukommen.

Bevor das jedoch geschieht, sorgt der medizinische Dienst der Krankenkasse dafür, dass die Pflegestufe des Pflegebedürftigen geprüft wird. Anschließend wird der Monatsbeitrag aus der Pflegekasse berechnet. Je höher die Pflegestufe ist, also je hilfsbedürftiger der Pflegefall, umso mehr Pflegekosten werden übernommen. Ist das Pflegegeld für das Bestreiten des Lebensunterhalts unzureichend, ist der Patient in der Pflicht, auf sein Vermögen und seine Rente zurückzugreifen. Reicht auch das nicht, folgt zunächst staatliche Unterstützung, bis die Finanzen der Angehörigen überprüft werden. Erfüllen die Angehörigen die Voraussetzungen, muss das vorgestreckte Geld zurückgezahlt werden, außerdem wird infolgedessen nicht weiter von staatlicher Seite aus unterstützt.

Diese Kosten können entstehen

Pflegehilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmt und werden bei häuslicher und teilstationärer Pflege gefördert. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten hingegen werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Wenn dies nicht möglich ist, fällt ein Eigenteil an. Die Pflegekasse zeigt sich auch dafür zuständig, das Wohnumfeld zu verbessern. Pflegebedürftigen ist im Idealfall ein selbstständiges Leben zu gestatten, mindestens sollen aber Umbaumaßnahmen der Wohnung dazu führen, die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. Abzüglich eines Eigenanteils werden diese Maßnahmen bezuschusst.

Die Kosten, die bei Pflegebedürftigen mit besonderem Betreuungsbedarf entstehen, werden ebenfalls bezuschusst. Demenzkranke, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen fallen unter die sogenannten Härtefälle. Die erbrachten Leistungen sind zweckgebunden, können also nicht anderweitig für die Pflegekosten eingesetzt werden. Der MDK stellt bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit fest, ob ein erheblicher Betreuungsbedarf vorliegt. Generell nicht in den erstattungsfähigen Kosten sind Unterkunft, die Verpflegung, Investitionskosten oder Extraleistungen enthalten, sie müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Die Pflegekosten selbst betragen zwischen 650 Euro bis zu 2.000 Euro, je nach Pflegestufe und Einrichtung. Für Unterkunft und Verpflegung kann man zwischen 600 bis 1.000 Euro rechnen. Die Investitionskosten, die der Kaltmiete entsprechen und der Erhaltung der Einrichtung dienen, können um die 250 Euro betragen. Ein Taschengeld für den Pflegebedürftigen sollte weiter einkalkuliert werden, 100 bis 300 Euro sind gängig. In Abhängigkeit der Pflegestufe und der Einrichtung sind also Gesamtkosten zwischen 1.600 Euro und 3.550 Euro einzukalkulieren.


Gabriele Dreher

Ich habe lange Zeit in Altenpflegeeinrichtungen gearbeitet und versuche, verschiedene Aspekte meiner Arbeit kritisch zu beurteilen, ohne die Voreingenommenheit, die das Urteil so vieler langjähriger Fachleute im Gesundheitswesen trübt. Meine Ansichten sind meine eigenen. Alle konstruktiven Rückmeldungen und Meinungen sind erwünscht.


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