Zur allgemeinen Orientierung. Für Ihre persönliche Situation helfen Pflegeberatung und die zuständigen Fachstellen weiter.
Wenn Sie für einen älteren Menschen Unterstützung zu Hause suchen, klären Sie zuerst, wobei und wann Hilfe nötig ist und was die betreute Person sich wünscht. Fragen Sie nach den Aufgaben im Alltag: Geht es um Hilfe beim Anziehen, Einkaufen, Kochen oder bei der Körperpflege? Der Pflegegrad allein zeigt nicht, welches Angebot passt.
Die Pflegeberatung der Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt hilft Ihnen, Angebote vor Ort und Leistungen der Pflegeversicherung zu klären. Die Pflegeberatung des Bundesgesundheitsministeriums erklärt die verschiedenen Beratungswege.
Lassen Sie vor einer Zusage Leistungen, Vertragspartner und alle Kosten schriftlich festhalten. Klären Sie auch, wer bei Krankheit oder Urlaub unterstützt und wann die Betreuungskraft frei hat. Wohnt eine Betreuungskraft im Haushalt, arbeitet oder erreicht sie nicht rund um die Uhr.
Den Bedarf zu Hause klären
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Er zeigt aber nicht, welche Hilfe im eigenen Haushalt gebraucht wird. Entscheidend ist, was die Person selbst erledigt, wobei sie Unterstützung wünscht und wann jemand da sein muss.
Überlegen Sie für jeden Bereich, welche Hilfe gebraucht wird. Im Haushalt kann es um Einkaufen, Kochen, Putzen oder Wäsche gehen. Begleitung im Alltag umfasst Gesellschaft, gemeinsame Aktivitäten, Termine und Hilfe dabei, den Tag zu planen. Bei Orientierungsproblemen braucht die Person vielleicht Erinnerungen, Anleitung oder eine vertraute Begleitung. Hilfe beim Waschen, Anziehen, Toilettengang oder Essen zählt zur körperbezogenen Pflege. Dafür gelten andere Anforderungen als für eine Haushaltshilfe.
Beziehen Sie die betreute Person von Anfang an ein. Fragen Sie, welche Hilfe willkommen ist und was sie weiterhin selbst tun möchte. Sprechen Sie auch offen darüber, was Angehörige leisten können und wo ihre Grenzen liegen. Berücksichtigen Sie besondere Anforderungen: Wird nachts Hilfe benötigt? Muss die Betreuungskraft eine bestimmte Sprache verstehen? Ist Erfahrung mit Demenz wichtig? Demenz kann Gedächtnis, Orientierung und die Fähigkeit beeinträchtigen, den Alltag selbst zu planen.
Eine Bedarfsliste vorbereiten
Schreiben Sie möglichst genau auf, welche Aufgaben anfallen, wann und wie oft. „Hilfe beim Essen“ ist zu ungenau. Schreiben Sie dazu, ob jemand Lebensmittel einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, ans Essen erinnern oder während der Mahlzeit helfen soll.
Halten Sie fest:
- welche Aufgaben nicht mehr zuverlässig gelingen und welche Hilfe die Person wünscht;
- an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Unterstützung nötig ist;
- welche Gewohnheiten und persönlichen Wünsche berücksichtigt werden sollen;
- welche Aufgaben ausdrücklich nicht übernommen werden sollen;
- ob nachts Hilfe nötig ist und wer bei Krankheit oder Urlaub der Betreuungskraft einspringt;
- welches monatliche Eigenbudget verfügbar ist und welche Kostenfragen noch offen sind.
Mit diesen Notizen können Sie mit der Pflegeberatung und möglichen Anbietern besprechen, welche Hilfe gebraucht wird. So sehen Sie auch, ob nachts jemand da sein, eine Vertretung einspringen oder ein Pflegedienst ergänzend helfen muss.

Betreuung und Pflege unterscheiden
Der Name eines Angebots sagt nicht genau, welche Hilfe Sie bekommen. Entscheidend ist, welche Aufgaben und Leistungen im Vertrag stehen.
Hilfe im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag helfen beispielsweise beim Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen oder bei der Haushaltsführung. Sie begleiten zu Spaziergängen, fördern soziale Kontakte oder entlasten Angehörige. Je nach Landesrecht zählen dazu Alltagsbegleitung, Betreuung und haushaltsnahe Hilfe. Welche Angebote anerkannt werden, regelt das jeweilige Bundesland im Rahmen von § 45a SGB XI.
Betreuungsdienst oder Pflegedienst?
Ambulante Betreuungsdienste helfen dabei, den Alltag zu strukturieren, sich zu orientieren und soziale Kontakte zu pflegen. Sie unterstützen auch im Haushalt. Ein ambulanter Pflegedienst kann zusätzlich körperbezogene Pflege übernehmen, etwa beim Waschen, Anziehen oder bei der Toilettennutzung. Welche Leistungen ein Dienst anbietet, muss vor dem Vertragsabschluss geklärt werden. Der Medizinische Dienst Bund beschreibt die Aufgaben ambulanter Betreuungsdienste und ihre Abgrenzung zur Pflege.
Eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, unterstützt vor allem im Alltag und Haushalt. Arbeits-, Ruhe- und freie Zeiten müssen fest eingeplant werden. Besteht regelmäßig auch nachts oder bei pflegerischen Aufgaben Bedarf, braucht die betreute Person weitere Unterstützung, etwa durch Angehörige oder einen Pflegedienst.
Fragen Sie den Anbieter, ob er bei der Haushaltsführung, Begleitung, Orientierung und körperbezogenen Pflege hilft. So können Sie prüfen, ob die vereinbarten Leistungen den Bedarf decken.
Passende Angebote vor Ort finden
Erst beraten lassen
Wenden Sie sich zuerst an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt. Nehmen Sie Ihre Bedarfsliste mit. Dort können Sie klären, welche Angebote vor Ort die benötigten Aufgaben und Zeiten abdecken, welche Kosten die Pflegeversicherung übernehmen kann und welche weiteren Stellen beraten.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über die werbefreie Suche des Zentrums für Qualität in der Pflege. Die Suche vermittelt den Kontakt zu Beratungsstellen, aber keine Betreuungskräfte.
Verzeichnisse als Startpunkt nutzen
Suchportale der Pflegekassen und Verzeichnisse der Bundesländer helfen bei der Suche nach anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Die AOK-Angebotssuche nennt beispielsweise Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Betreuungsangebote. Ob Sie die Leistung über die Pflegeversicherung abrechnen können, richtet sich auch nach den Regeln des jeweiligen Bundeslands.
Ein Eintrag im Verzeichnis verrät nicht, ob ein Anbieter freie Plätze hat, welche Preise aktuell gelten oder ob sein Angebot zu Ihrer Situation passt. Rufen Sie infrage kommende Anbieter direkt an. Fragen Sie nach freien Plätzen, den Aufgaben, den Kosten und der Vertretung bei Ausfällen.
Bei einer Vermittlungsagentur klären Sie, welche Leistungen die Agentur selbst erbringt, wer den Vertrag schließt und wer nach der Vermittlung ansprechbar bleibt. Dann ist klar, an wen Sie sich bei Änderungen oder Problemen wenden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Leistungsbeschreibung und Kosten genau zu prüfen.
Anbieter sorgfältig vergleichen
Vergleichen Sie Angebote nur anhand derselben Bedarfsliste. Im Erstgespräch sollte klar werden, welche Aufgaben die eingesetzte Person übernimmt, zu welchen Zeiten sie kommt und wer einen Ausfall abdeckt. Lassen Sie Leistungen, Zuständigkeiten und Kosten schriftlich festhalten.
Fragen Sie nach der Qualifikation und Erfahrung der Person, die tatsächlich zu Ihnen kommt. Klären Sie, wie die Verständigung im Alltag gelingt, ob möglichst dieselbe Person regelmäßig kommt und wie der Anbieter Personalwechsel ankündigt. Bei Vermittlungsagenturen sollten Sie außerdem wissen, wer Ihr Vertragspartner ist, wer die Rechnung stellt und wer nach der Vermittlung für Fragen oder Beschwerden zuständig bleibt.
Fordern Sie eine vollständige Kostenaufstellung an. Neben dem Grundpreis gehören dazu Anfahrt, Mindestbuchungszeiten, Zuschläge sowie Organisations- oder Vermittlungsgebühren. Prüfen Sie im Vertrag, was bei Krankheit, Urlaub, Krankenhausaufnahme, Umzug oder Tod gilt und unter welchen Bedingungen Sie kündigen können. Fragen Sie auch nach Versicherungsnachweisen und dem Beschwerdeweg.
Jedes Bundesland legt fest, wann es ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkennt. Die Regeln können Leistungen, Kosten, Qualifikation sowie Grundwissen und Wissen für Notfälle betreffen. Fragen Sie, ob das Angebot anerkannt ist und wann die Pflegekasse die Kosten erstattet.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Betreuungsdienste. Sie betreffen deren Unterstützung im häuslichen Alltag. Für private Haushaltshilfen oder Vermittlungsagenturen gelten sie nicht pauschal. (Medizinischer Dienst Bund)
Warnzeichen erkennen
Entscheidungsdruck, vage Aufgabenbeschreibungen und nicht nachvollziehbare Kosten sollten Sie vor der Unterschrift genau prüfen. Vergleichen Sie nur Angebote mit einem ähnlichen Leistungsumfang. Fragen Sie außerdem, unter welchen Bedingungen der Anbieter Preise, Einsatzzeiten oder Personal ändern darf.
Wer mit Zertifikaten wirbt, sollte erklären, was geprüft wurde, welche Stelle das Zertifikat vergeben hat und wie lange es gilt. Die DIN SPEC 33454 bietet bei Live-in-Angeboten einen Orientierungsrahmen. Ein Logo sagt jedoch nicht, ob die Betreuung den persönlichen Bedarf abdeckt. (DIN Media zur DIN SPEC 33454)

Finanzierung realistisch planen
Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach Pflegegrad und Verwendungszweck. Die Höchstbeträge sind kein frei verfügbares Gesamtbudget. Wer mehrere Leistungen kombiniert, erhält einzelne Beträge nur anteilig oder für einen bestimmten Zweck.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Ambulante Pflegesachleistungen monatlich |
|---|---|---|
| 1 | – | – |
| 2 | 347 € | bis zu 796 € |
| 3 | 599 € | bis zu 1.497 € |
| 4 | 800 € | bis zu 1.859 € |
| 5 | 990 € | bis zu 2.299 € |
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege sichergestellt ist. Ambulante Pflegesachleistungen rechnet die Pflegekasse mit zugelassenen Pflegediensten ab. Bei der Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld in demselben Verhältnis, in dem Sachleistungen genutzt werden. Werden beispielsweise 60 Prozent des Sachleistungsbetrags ausgeschöpft, bleiben 40 Prozent des Pflegegelds. Die Beträge und Voraussetzungen sollten Sie vor einer Beauftragung bei der Pflegekasse prüfen.
Der Entlastungsbetrag liegt bei bis zu 131 Euro monatlich und steht auch Menschen mit Pflegegrad 1 zu. Die Pflegekasse erstattet damit gegen Nachweise anerkannte Angebote, etwa zur Unterstützung im Alltag. Eine privat beauftragte Haushaltshilfe ist deshalb nicht automatisch abrechenbar. Entscheidend sind die Anerkennung des Angebots nach Landesrecht und der vereinbarte Leistungsumfang.
Ab Pflegegrad 2 dürfen Pflegebedürftige unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 40 Prozent ihres ungenutzten Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Dieser Umwandlungsanspruch verringert das Pflegegeld ebenfalls anteilig. Einzelheiten erläutert das Bundesgesundheitsministerium.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Er finanziert vorübergehende Ersatzpflege oder einen zeitweisen Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, etwa wenn eine private Pflegeperson ausfällt. Für dauerhafte monatliche Betreuung ist dieser Jahresbetrag nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen erläutert gesund.bund.de.
Kosten vergleichbar machen
Es gibt keine verlässliche bundesweite Preisstatistik für stundenweise Betreuung. Vergleichen Sie deshalb Angebote mit denselben Leistungen. Berücksichtigen Sie dabei den Preis pro Stunde oder Einsatz, die Mindestdauer, die Anfahrt, Zuschläge, Stornoregeln und erstattungsfähige Leistungen.
Für entsandte Betreuungskräfte, die im Haushalt wohnen, nennt die Verbraucherzentrale mit Stand 13. August 2026 etwa 2.800 bis 3.500 Euro monatlich, häufig zuzüglich Vermittlungsgebühren. Das ist ein Richtwert und kein Preis für eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Lassen Sie sich alle Kosten schriftlich aufschlüsseln und prüfen Sie Leistungsbeträge vor der Beauftragung erneut bei der Pflegekasse.
Fragen zu Pflegegrad, Kosten und Einsatzzeiten
Lassen sich Pflegegeld und Sachleistungen vollständig addieren?
Nein. Genutzte Sachleistungen senken das Pflegegeld anteilig. Das gilt auch, wenn ein Teil des Sachleistungsbetrags für anerkannte Alltagsangebote eingesetzt wird.
Wie aktuell sind die genannten Leistungsbeträge?
Die Beträge entsprechen dem Rechtsstand 2025. Prüfen Sie Ansprüche und Beträge unmittelbar vor der Beauftragung erneut, weil sich gesetzliche Regelungen ändern können.
Live-in-Betreuung rechtlich prüfen
Wer für die Betreuungskraft rechtlich verantwortlich ist, hängt davon ab, wie sie beschäftigt wird. Wird sie direkt angestellt, sind die betreute Person oder Angehörige die Arbeitgeber. Sie müssen unter anderem Lohn, Sozialabgaben sowie Arbeits- und Ruhezeiten beachten.
Bei einer Entsendung bleibt ein ausländisches Unternehmen Arbeitgeber und entsendet die Betreuungskraft nach Deutschland. Selbstständige Betreuungskräfte arbeiten auf eigene Rechnung. Entscheidend ist jedoch die tatsächliche Arbeit: Gibt der Haushalt feste Zeiten, Aufgaben und Weisungen vor, kann rechtlich trotzdem ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen. Die Verbraucherzentrale erläutert die rechtlichen Unterschiede der Modelle.
A1-Bescheinigung richtig einordnen
Bei einer Entsendung zeigt die A1-Bescheinigung, welchem Sozialversicherungssystem die Betreuungskraft angehört. Sie bestätigt nicht, dass Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Bezahlung und Vertragsbedingungen deutschem Recht entsprechen. Der Haushalt und das Vermittlungs- oder Entsendeunternehmen müssen diese Fragen gesondert klären.
Arbeitszeit und freie Zeit verbindlich planen
Halten Sie schriftlich fest, wann die Betreuungskraft arbeitet, wann sie frei hat und wer die Betreuung in diesen Zeiten übernimmt. Planen Sie auch die Nachtversorgung sowie die Vertretung bei Krankheit und Urlaub ein. Das Wohnen im Haushalt verpflichtet nicht zu ständiger Verfügbarkeit.
Muss die Betreuungskraft während einer angeblich freien Zeit erreichbar bleiben und bei Bedarf helfen, liegt Bereitschaftsdienst vor. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24. Juni 2021 im Verfahren 5 AZR 505/20, dass eine entsandte Betreuungskraft grundsätzlich auch für Bereitschaftsdienst Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hat. Das bedeutet nicht, dass jede im Haushalt verbrachte Stunde automatisch Arbeitszeit ist. Maßgeblich sind die tatsächlichen Aufgaben und die Pflicht, jederzeit oder innerhalb kurzer Zeit tätig zu werden. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts betrifft den dort entschiedenen Einzelfall.
Während der freien Zeit der Betreuungskraft muss eine andere Person die Betreuung übernehmen. Klären Sie deshalb vor Vertragsabschluss, wer nachts hilft, zu Terminen begleitet und bei einem Ausfall einspringt. Wenn der Vertrag unklar ist oder die Betreuungskraft möglicherweise fälschlich als selbstständig gilt, lassen Sie die Beschäftigung von einer fachkundigen Stelle prüfen.
Betreuung verbindlich organisieren
Schreiben Sie vor dem ersten Einsatz auf, welche Hilfe zu welchen Zeiten und Kosten vereinbart ist. Halten Sie auch die Aufgaben, die Einsatzzeiten, die Ansprechpartner und die Regeln für Krankheit, Urlaub und kurzfristige Ausfälle fest. Bei einer Vermittlung muss außerdem klar sein, wer den Vertrag abschließt und an wen Sie sich mit Fragen oder Beschwerden wenden.
Rückmeldungen vereinbaren
Klären Sie, wie die betreute Person und Angehörige Rückmeldungen geben: direkt an die Betreuungskraft oder an eine feste Kontaktperson beim Anbieter. Legen Sie fest, wer Beschwerden aufnimmt, darauf reagiert und kurzfristige Änderungen weitergibt. Die betreute Person soll sagen können, welche Unterstützung ihr hilft und was sie belastet.
Benennen Sie eine Person, die bei verändertem Hilfebedarf den Anbieter oder die Pflegeberatung kontaktiert. So lassen sich Aufgaben und Einsatzzeiten rechtzeitig anpassen.
Notfälle und Start prüfen
Notieren Sie wichtige Telefonnummern und Zuständigkeiten an einem gut erreichbaren Ort. Dazu gehören Kontakte von Angehörigen, Anbieter und behandelnder Arztpraxis. Bei einem akuten medizinischen Notfall rufen Sie den Notruf 112.
Vereinbaren Sie bereits vor dem Start einen Termin, um die Betreuung gemeinsam zu überprüfen. Klären Sie, ob die vereinbarten Aufgaben erledigt werden, die Einsatzzeiten passen und die betreute Person sich mit der Unterstützung wohlfühlt. Sprechen Sie Abweichungen direkt an und halten Sie Änderungen schriftlich fest.
Häufige Fragen zur Betreuung
Wo beginnt die Suche?
Beginnen Sie bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Dort können Sie den Unterstützungsbedarf, mögliche Leistungen und passende Angebote vor Ort klären, bevor Sie einen Dienst oder eine Betreuungskraft auswählen.
Ist ein Pflegegrad nötig?
Für private Unterstützung benötigen Sie nicht zwingend einen Pflegegrad. Für Leistungen der Pflegeversicherung gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat erhalten Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1. Pflegegeld setzt grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Zahlt die Pflegekasse jede Haushaltshilfe?
Nein. Die Pflegekasse erstattet eine privat beauftragte Haushaltshilfe nicht automatisch. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag muss der Anbieter in der Regel nach dem Recht des jeweiligen Bundeslands anerkannt sein. Auch die vereinbarten Aufgaben müssen über die betreffende Pflegeleistung abrechenbar sein. Fragen Sie die Pflegekasse vorab, ob das konkrete Angebot erstattet wird.
Kann eine Kraft rund um die Uhr arbeiten?
Eine einzelne Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, steht nicht 24 Stunden täglich zur Verfügung. Arbeitszeiten, Ruhezeiten, freie Tage und eine Vertretung müssen fest eingeplant werden. Braucht die pflegebedürftige Person nachts oder während freier Zeiten Hilfe, ist zusätzliche Unterstützung nötig.
Wie passen Pflegegeld und Dienst zusammen?
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung verbinden. Pflegesachleistungen sind Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, die dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Nutzt die pflegebedürftige Person solche Leistungen, bleibt das Pflegegeld nur anteilig erhalten. Die Pflegekasse berechnet den Betrag für die geplante Unterstützung.
Kernaussagen
- Klären Sie zuerst den Bedarf: Halten Sie Aufgaben, benötigte Zeiten und Wünsche der betreuten Person fest. Ein Pflegegrad allein zeigt nicht, welche Betreuung passt.
- Nutzen Sie unabhängige Beratung: Pflegekasse oder Pflegestützpunkt helfen, örtliche Angebote und mögliche Leistungen der Pflegeversicherung zu prüfen.
- Prüfen Sie die Aufgaben genau: Alltagsbegleitung, Betreuungsdienst und Pflegedienst übernehmen unterschiedliche Leistungen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht und ob es den Bedarf abdeckt.
- Vergleichen Sie Gesamtkosten und Zuständigkeiten: Lassen Sie sich Leistungen, Zusatzkosten, Vertragspartner und Vertretung bei Ausfällen schriftlich nennen.
- Planen Sie freie Zeiten und Ersatz ein: Eine im Haushalt wohnende Betreuungskraft arbeitet nicht rund um die Uhr. Klären Sie vorab, wer nachts, während freier Zeiten und bei Krankheit oder Urlaub unterstützt.
FAQ
Wo beginne ich mit der Suche nach Betreuung zu Hause?
Wenden Sie sich zuerst an die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder an einen Pflegestützpunkt. Dort können Sie den Unterstützungsbedarf, mögliche Leistungen und passende Angebote vor Ort besprechen. Die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege hilft bei der Suche nach Beratungsstellen.
Wie finde ich heraus, welche Betreuung gebraucht wird?
Notieren Sie, wobei Unterstützung nötig ist und zu welchen Zeiten sie gebraucht wird. Berücksichtigen Sie auch die Wünsche der betreuten Person, nächtlichen Hilfebedarf, gewünschte Sprachkenntnisse und eine mögliche Vertretung bei Ausfällen.
Braucht man einen Pflegegrad, um Betreuung zu organisieren?
Einen Pflegegrad brauchen Sie nicht zwingend, um private Unterstützung zu beauftragen. Für Leistungen der Pflegeversicherung gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen: Den Entlastungsbetrag gibt es bereits ab Pflegegrad 1, Pflegegeld grundsätzlich ab Pflegegrad 2.
Bezahlt die Pflegekasse eine selbst ausgesuchte Haushaltshilfe?
Nicht automatisch. Für die Abrechnung bestimmter Pflegeleistungen muss ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein. Klären Sie deshalb vor der Beauftragung mit der Pflegekasse, ob die konkrete Leistung erstattungsfähig ist.
Was unterscheidet einen Betreuungsdienst von einem Pflegedienst?
Ein Betreuungsdienst unterstützt zum Beispiel bei Tagesstruktur, Orientierung, sozialen Kontakten und Haushaltsführung. Ein ambulanter Pflegedienst kann zusätzlich körperbezogene Pflege übernehmen. Entscheidend ist, welche Aufgaben der Anbieter tatsächlich vereinbart.
Kann eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, rund um die Uhr arbeiten?
Eine im Haushalt wohnende Betreuungskraft ist nicht unbegrenzt verfügbar. Arbeits- und Ruhezeiten, freie Zeiten sowie Hilfe in der Nacht und bei Ausfällen müssen eingeplant werden.
Wie vergleiche ich Anbieter und Kosten?
Lassen Sie sich schriftlich aufschlüsseln, welche Aufgaben übernommen werden und welche Kosten entstehen. Dazu gehören Anfahrt, Zuschläge und Vermittlungsgebühren. Klären Sie außerdem, wer bei Krankheit oder Urlaub vertritt, wer Ihr Vertragspartner ist und an wen Sie sich bei Beschwerden wenden können.
Was ist, wenn nachts oder bei Ausfällen zusätzliche Hilfe nötig ist?
Besprechen Sie vor Vertragsabschluss, wer diese Zeiten abdeckt und ob ein weiterer Dienst oder eine andere Vertretung nötig ist. Reicht die vereinbarte Betreuung nicht mehr aus, wenden Sie sich an die Pflegeberatung oder den Anbieter und passen Sie die Versorgung an.



