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Tagespflege oder Heimunterbringung?

Wenn Angehörige vor der Frage „Tagespflege oder Heimunterbringung?“ stehen, sind sie oft nicht darüber informiert, wie sinnvoll die Teilzeitpflege tagsüber wirklich ist. In Tagespflegeeinrichtungen werden hilfsbedürftige Menschen, die zuhause leben, an Werktagen von morgens bis zum späten Nachmittag betreut. Diese Form der Betreuung hat viele Vorteile: Die Pflegebedürftigen können in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, wenn die Angehörigen sie tagsüber nicht ausreichend versorgen können. Auf diese Weise kann man die meist wesentlich teurere Unterbringung im Heim wenn nicht verhindern, dann zumindest hinauszögern. Die Tagespflege kann die betreuten Menschen auch entsprechend ihrer Bedürfnisse und ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten pflegen und sie fördern. In Tagespflegeeinrichtungen hat der Betroffene soziale Kontakte, wodurch kaum die Gefahr von Vereinsamung besteht. Der weitere große Vorteil liegt darin, dass die pflegenden Angehörigen tagsüber entlastet werden.

Teilzeitpflege als Bindeglied zwischen stationärer und ambulanter Versorgung

Tagespflege zielt darauf ab, in der Familie allen Betroffenen genügend Freiräume zu schaffen, sodass der Pflegebedürftige gut versorgt ist und seine Lebensqualität gesichert bleibt, sich nicht bevormundet fühlt und trotzdem Freiraum hat. Darüber hinaus bietet die Tagespflege den pflegenden Angehörigen eine riesengroße Entlastung und schafft neue Freiräume für Sie.

Normalerweise bietet die Teilzeitpflege tagsüber eine ganztägige Betreuung an Werktagen. Die in Tagespflegeeinrichtungen vorgesehene Versorgung umfasst grundlegende Pflege sowie, falls notwendig, eine ärztliche Versorgung. In den Einrichtungen wird eine auf den Betreffenden speziell ausgerichtete Verpflegung wie zum Beispiel Diätkost angeboten. Die Tagespflegeeinrichtung kann zudem die beim pflegebedürftigen Menschen vorhandenen Fähigkeiten stärken und in gewisser Weise fördern – viel besser, als es die Angehörigen könnten. Beispielsweise führt das Personal in der Tagespflege regelmäßig Sprach- oder Bewegungsübungen mit dem Gast durch.

Tagsüber gut betreut und unterstützt

Die tagesgebundene Pflege ist anders als eine Senioren Residenz ein Angebot für ältere Menschen, die bei Angehörigen oder ganz alleine leben, sich zum Teil selbst versorgen können oder von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. Abends kehren die Betroffenen in die eigenen vier Wände zurück.

Die Vorteile der Tagespflege

Wird tagesgebundene Pflege in Anspruch genommen, können Betroffene wesentlich länger im Alter zu Hause leben. Sie wohnen länger selbständig zuhause, als bei der Unterbringung im Heim der Fall wäre. Sie verbringen ihren Alltag in einer angenehmen Atmosphäre, gemeinsam mit anderen Gleichaltrigen Menschen. Nicht nur die unterschiedlichen Aktivitäten, auch die gemeinsamen Mahlzeiten fördern die sozialen Fähigkeiten, machen Freude und schützen vor Isolation.

Der strukturierte Tagesablauf tut den meisten ausgesprochen gut, sie werden aktiver und kreativer. Natürlich werden auch die Angehörigen durch eine flexible Form einzelbetreutes Wohnen entlastet. Sie können mit den Mitarbeitern der Tagespflegeeinrichtung qualifizierte Gespräche führen, die ihnen in sämtlichen Fragen der Pflege weiterhelfen. Die Pflegekräfte und die Angehörigen verstehen sich als Team, das den Alltag des älteren Menschen besser gestalten möchte. Dadurch ist es den meisten Angehörigen auch möglich, weiterhin ihrem Beruf auszuüben, was in einem Pflegefall unter finanziellen Gesichtspunkten immens wichtig ist.

Tagesgebunden Pflege in Form einer Kurzzeitpflege

Normalerweise wird die Tagespflege an fünf Tagen in der Woche von morgens bis zum frühen Abend angeboten. Es ist aber auch möglich, eine entsprechende Einrichtung für einen begrenzten Zeitraum von vier Wochen im Jahr in Form der Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege zu nutzen. Fast immer ist die Tagespflege eine sinnvolle Alternative zur Unterbringung in ein Alters- oder Altenwohnheim. Die alten Menschen werden dahin gehend unterstützt, dass sie so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. In der Tagespflegeeinrichtung leben sie relativ selbstbestimmt, da sie abends nach Hause zurückkehren.

Große Vielseitigkeit der Angebote

In Tagespflegeeinrichtungen gibt es eine Vielzahl an Angeboten, die den Tagespflegegast sozial einbinden und ihm Abwechslung bieten. Dadurch besteht nicht die Gefahr der Isolation. Er kann an diversen Aktivitäten wie Spiel, Tanzveranstaltungen, Spaziergängen, Lesungen oder musikalischen Vorträgen teilnehmen und ist damit Teil einer Sozialgemeinschaft. All das wird ihm zu Hause nicht geboten.

Kosten der Tagespflege

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit erfolgt die Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse. Wie hoch die ausfällt, richtet sich nach der individuellen Pflegestufe. Auch das Sozialamt kann hier eine Teilfinanzierung übernehmen. Die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen geben gerne Auskunft über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, sie kennen sich auch sehr gut mit Anträgen und Formularen aus und können viele Tipps geben, wie man die Finanzierung regeln kann.

Kosten für die Tagespflege

In einer Tagespflegeeinrichtung, meist in einem Altenheim, werden pflegebedürftige Menschen tagsüber sechs bis acht Stunden gepflegt und betreut, die sonst in ihren eigenen vier Wänden gepflegt werden müssten. Das heißt, die Pflegebedürftigen erscheinen morgens in der Einrichtung und werden am Abend wieder abgeholt oder nach Hause gebracht. Diese Vorgehensweise entlastet die pflegenden Angehörigen wesentlich. Dabei pflegt und versorgt qualifiziertes Personal die älteren Menschen, für die die ambulante Pflege daheim von Angehörigen nicht mehr ausreicht. Die Tagespflege Kosten sind dabei ganz unterschiedlich und orientieren sich an der Pflegestufe der zu pflegenden Person.

Kosten, die von den Pflegekassen übernommen werden

Für Pflegebedürftige, deren Pflegebedürftigkeit mindestens in der Pflegestufe 1 eingestuft ist und die Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse sind, haben Anspruch auf eine teilstationäre Pflege. Hier gilt das Pflegeversicherungsgesetz § 41 SGB XI. Allerdings nur, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder eine Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Dabei umfasst die Pflegeart der teilstationären Pflege auch die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zum Ort der Tagespflegeeinrichtung und zurück.

Die Tagespflege Kosten für die Pflegebedürftigen werden von der Pflegekasse je Kalendermonat gezahlt. Wird dabei der Höchstwert der jeweiligen Pflegestufe nicht vollkommen ausgeschöpft, zum Beispiel aufgrund halbtägiger häuslicher Pflege, kann die Kasse auch anteiliges Pflegegeld gewähren. Dabei lässt sich die Tagespflege zum Beispiel auch mit Betreutes Wohnen für Behinderte oder Servicewohnen für Senioren kombinieren.

Kosten, die selbst gezahlt werden müssen

Sogenannte Hotelkosten, das heißt Kosten für Verpflegung und Unterkunft muss vom Betroffenen selbst übernommen werden. Sofern anfallende Tagespflege Kosten in der Tagespflegeeinrichtung den Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe überschreiten, müssen diese ebenso selbst gezahlt werden. Gegebenenfalls können auch Investitionskosten anfallen, die mit der betreffenden Einrichtung besprochen werden müssen. Eventuell entstehen dabei wiederum Kosten, zum Beispiel für gemeinschaftliches Wohnen im Alter, die von den Pflegebedürftigen oder dessen Familie getragen werden müssen.

Tagespflege Kosten, die durch die Leistungen der gegebenen Pflegeversicherung nicht gedeckt sind, muss der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst tragen. Sofern die Leistungen der Pflegekassen und zusätzlich das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten des Aufenthaltes in der Tagespflegeeinrichtung zu decken, kann das Sozialamt hinzugezogen werden. Aber auch dann muss von den Besuchern einer Tagespflegeeinrichtung ein Eigenanteil gezahlt werden. Dabei richtet sich die Höhe nach den jeweiligen finanziellen Verhältnissen und wird davon abhängig individuell berechnet. In manchen Fällen werden auch die Kinder der pflegebedürftigen Person durch das Sozialamt zu einer Zahlung herangezogen.


Gabriele Dreher

Ich habe lange Zeit in Altenpflegeeinrichtungen gearbeitet und versuche, verschiedene Aspekte meiner Arbeit kritisch zu beurteilen, ohne die Voreingenommenheit, die das Urteil so vieler langjähriger Fachleute im Gesundheitswesen trübt. Meine Ansichten sind meine eigenen. Alle konstruktiven Rückmeldungen und Meinungen sind erwünscht.


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